Mannheim
Compact Memory

Im deutschen Reich · 1905-04-01 · Heft 4 (April 1905) · p. 238

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Im deutschen Reich
Volume
11 (1905)
Issue
Heft 4 (April 1905)
Article
[Ohne Titel]
Date
1905-04-01
Page
238 (sequence 5)
Language
German
Belongs to
chapter
OCR quality
96% known words query
IRI
…/2316602-2316727-2316732--13723-2334956
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

238 Im deutschen Reich. Zuruf stattgefunden hatte und die Zuwahl eines Mitgliedes einstimmig genehmigt worden war, erfolgte der Schluß der Versammlung. Trotz der vorgerückten Jahreszeit war die am 11. April d. I. im Saale des „Vereins Berliner Musiker", 6., Kaiser Wikhelmstr. 18 m veranstaltete allgemeine Central - Vereins-Versammlung so zahlreich besucht, daß der große Saal vollständig gefüllt war. Nachdem der Vorsitzende des Vorstandes die Verammlung eröffnet hatte, sprach Herr Rechtsanwalt vr. Ludwig Holländer aus München in fesselnder Weise über „die politische und soziale Lage der Juden in Bayern" und bot durch seine von genauester Sachkenntnis und großer rhetorischer Begabung zeugenden Ausführungen ein hochinteressantes Bild der Verhältnisse, mit denen unsere süddeutschen Glaubensgenvffen jetzt und in der Zukunst zu rechnen haben. Bei den Darlegungen über das numerische Verhältnis der Juden in Bayern erschien es besonders bemerkenswert, daß sich ihre Zahl seit dem Jahre 1818 nur unwesentlich (von 53 000 auf 54928) vermehrt hat. In einer von gediegenen volkswirtschaftlichen Anschauungen durchdrungenen Erörterung verbreitete sich der Vortragende dann über die Berufsverteilung, die eigentlich nur in München eine mannigfaltige ist, in den übrigen Landesteilcn aber sich meist auf einzelne dortige Haupterzeugniffe beschränkt, in ländlichen Distrikten auf Hopfenhandel, Weinhandel und Viehhandel, in städtischen auf Fabrikation im größeren oder kleineren Maßftabe. In der rechtlichen Lage der bayerischen Juden erfolgte nach der französischen Revolution eine sehr erfreuliche Wandlung, über die eine 1803 erschienene Schrift v. Aretin's genaue Auskunft gibt. Diese Schrift veranlaßte das Edikt von 1813, das nicht nur die Stellung der „jüdischen Glaubensgenosien", sondern auch die der Kultusgemeinden und der Rabbiner in Bayern in so wohlwollender Weise regelte, daß die gesetzliche Lage sich bis zum Jahre 1870 recht zufriedenstellend gestaltete. Seitdem aber die territoriale Abgeschlossenheit Bayerns geschwunden ist, macht sich in den nördlichen Provinzen ein aus Norddeutschland eingedrungener Einfluß mehr oder minder chauvinistischer Organisationen geltend z. B. des „Alldeutschen Verbandes", unter Führung des Abg. Hasse, des „FlottenVereins", der christlich-sozialen Vereine usw., in den südlichen Provinzen aber der nachbarliche Einfluß der in Salzburg und Tirol durch Lueger, Schönerer und Genossen genährten antisemitischen Agitation. Es fehlt auch in Bayern nicht an Versuchen, Mißtrauen gegen die Juden zu erwecken und ihre Rechte zu verkümmern. Das bayerische Königshaus ist zu allen Zeiten den vorurteilsfreien Grundsätzen treu geblieben, so daß im Gegensätze

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.