Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 11 (1905)
- Issue
- Heft 4 (April 1905)
- Article
- Berlin
- Date
- 1905-04-01
- Page
- 227 (sequence 5)
- Language
- German
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»iese Rubrik der Statistik eine außerordentliche Rolle. Auf Grund oieser Erörterungen kommt die Statistik des deutschen Reiches an der angezogenen Stelle zu folgenden Schlußfolgerungen: „Hiernach dürfte es klar sein, daß an die jährlichen Zahlen dieser Verurteilten Schlußfolgerungen auf die Kriminalität in dem Sinne, wie es bezüglich der anderen Deliktsarten zulässig ist, insbesondere hier auf die Gründe, welche zu dieser Gesetzesverletzung verleiten, nämlich aus die Unzufriedenheit mit den heimischen Zuständen oder auch nur aus die Häufigkeit der wirklich vorhandenen Abneigung gegen den Militärdienst nich^ geknüpft werden dürfen." Gestützt auf diese amtliche Darlegung setze ich selbst noch das Folgende hinzu: „Wir haben diesen Ausführungen nur hinzuzufügen, daß die stärkere Beteiligung der Juden au diesem Delikt sich aus ihrer stärkeren Auswanderung erklärt. Sie sind fünffach stärker, als es ihre Seelenzahl mit sich dringen würde, an der Auswanderung beteiligt; es hat also nichts Auffallendes, daß sie bei diesem Vergehen mit 4006 Fällen gegen prozentual 2408 beteiligt sind. Auf eine stärkere Abneigung gegen die Wehrpflicht kann man nach den obigen amtlichen Auslassungen keinesfalls schließen? In einem „Mißbrauch der Statistik oder falsche Moralftatiftik" überschriebenen Artikel wendet sich die katholische „Germania" scharf gegen die Art, mit der man häufig mit allerhand Zahlenmaterial den sittlichen Wert oder die Wertlosigkeit der einen 'oder andern Konfession zu beweisen sucht. Wenn man so Moralstatistik treibe, komme man zu dem Schluß: also ist der Protestantismus gebrandmarkt durch den Selbstmord seiner Bekenner, der Katholizismus durch die Körperverletzungen und der Mosaismus durch die Betrugsvergehen ihrer Bekenner. Dazu bemerkt die „Germania* wörtlich: „Und doch ist dieser Schluß so falsch, wie nur etwas falsch sein kann. Denn er berücksichtigt nicht die soziale Stellung, die ökonomische Lage und die Berufe der Delinquenten. So ist das Vergehen des Wuchers, Bankerotts und der Zuwiderhandlung gegen § 147 der Gewerbeordnung eben ein nicht der mosaischen Religion, sondern dem Handel und Gewerbe eigentümliches Vergehen. Wer nun weiß, in welchem Maße die Juden an diesen Berufsarten beteiligt sind, hat sofort den Schlüssel für die größere Belastung der Juden an diesen Delikten. Eine gerechte Statistik müßte a>so berechnen, wieviel handeltreibende Juden kommen auf handeltreibende Christen und wieviel Juden sind im Verhältnis zu Christen wegen Wuchers u. s. w. bestraft worden. Eine gerechte Statistik muß aber