Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 11 (1905)
- Issue
- Heft 4 (April 1905)
- Article
- Berlin
- Date
- 1905-04-01
- Page
- 228 (sequence 6)
- Language
- German
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bei den Katholiken auch deren wirtschaftliche Lage berücksichtigen. Nun ist es ja kein Geheimnis, daß die Katholiken im allgemeinen in einer schlechteren wirtschaftlichen Lage sich befinden. Es handelt sich für die Bewertung einer Konfession um den Grad der Religiosität, das Leben nach dem Glauben und den Einfluß der religiösen Vorschriften auf die Handlungen des Einzelnen. Davoü aber kann die Moralstatistik nicht das Allergeringste aussagen. Und doch wäre das für ein objektives Ergebnis die Hauptsache. Wir geben der Reichsstatistik (Bd. 69, II, 37) Recht, wenn sie ihre Betrachtungen über den Zusammenhang zwischen Religion und Verbrechen mit den Worten schließt: „Es kann nicht nachdrücklich genug davor gewarnt werden, solche Daten zugunsten oder ungunsten dieses oder jenes Glaubensbekenntnisses in dem Sinne zu verwerten, daß dadurch eine Wirkung desselben auf die Kriminalität erwiesen sei." Im Saale des „Brüdervereins" hat hier am 6. März d. Js. die Generalversammlung des Berliner Lokalkowitees der „Alliance israelite universelle“ stattgefunden. Nachdem Herr Rabbiner Dr. Weiße in einer Ansprache die Bedeutung der „Alliance" für das Judentum hervorgehoben hatte, erstattete der Schriftführer, Herr Justizrat Dr, H. Meyer Cohn, den Bericht über die Tätigkeit der Alliance, insbesondere in den letzten beiden Jahren. An den Vortrag schloß sich eine Diskussion. Die ausgelosten Mitglieder des Komitees, die Herren H. P. Goldschmidt, R.-A. Dr. Handlke, Dr. xned, Lehfeldt und Louis Rosenbaum, wurden wiedergewählt. ± Potsdam, 2. April. Die Staatsanwaltschaft in Potsdam hatte gegen den Grafen Pückler und den Buchdrucker Mitsching wegen einer im Januar in Potsdam gehaltenen Rede Strafantrag gestellt, in der Pückler gegen den Schwager des Kaisers, Herzog Ernst Günther, Angriffe gerichtet und die Einbrecher aufgefordert hatte, in Judenläden einzubrechen. Gegen den Buchdruckereibesitzer Mitsching richtete sich der Strafantrag wegen Verbreitung der Reden. Die Strafkammer II des Landgerichts in Potsdam hat aber diesen Antrag der Staatsanwaltschaft abgelehnt, weil Graf Pückler und Hermann Mitsching vom Landgericht Berlin iw Januar bereits verurteilt worden sind. „Die Verurteilung," so heißt es in dem Beschluß, „ist erfolgt unter der tatsächlichen Feststellung, daß sich die Angeschuldigten durch je eine fortgesetzte Handlung in der Zeit vom Juni bis Dezember 1904 zu Berlin bezw. Deutsch-Wilmersdorf der ihnen auch hier zur Last gelegten Vergehen schuldig gemacht haben. Die jetzt unter Anklage gestellten Handlungen stellen sich nun lediglich als Ausflüsse des damals bereits vorliegenden verbrecherischen Willens