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Im deutschen Reich · 1905-04-01 · Heft 4 (April 1905) · p. 226

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
11 (1905)
Issue
Heft 4 (April 1905)
Article
Berlin
Date
1905-04-01
Page
226 (sequence 4)
Language
German
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226 Tm deutschen Reich. nicht ganz von selbst, gewissermaßen naturgemäß eintreten? Würden sich nicht die Vorgesetzten vor dem Eindringen unliebsamer Elemente durch Strafen schützen? Es bleibt ihnen ja kein anderer Ausweg, wenn der Minister einmal von ihnen verlangt, sie, sollten Juden zu Offizieren wählen. Bestrafte Soldaten aber werden nicht Offiziere; also bestraft man sie— notgedrungen. Bedanken mögen sie sich jedesmal bei Herrn Eickhoff. Schuld an solchem vermeintlichen Unrecht, an der Notwehr des Heeres gegen Juden, sind nur die, die dem Willen des deutschen Volkshceres ihren frechen Willen entgegenzusetzen wagen. Gegen diese Selbsthilfe der Vorgesetzten aber wäre Juda machtlos; gegen ein stillschweigendes Uebereinkommen könnte es nicht ankommen. — Das Antisemitenblattt scheint gar nicht zu empfinden, welche schmachvolle Handlungsweise cs dem Offiziers korps zumutet und auf „völkische" Grundsätze zurückzuführen wagt! Das „Berliner Tageblatt" veröffentlichte nachstehende Zuschrift des Herr» Dr. Paul Nathan: „Nach dem Berichte der „Kreuzzeitung" vom 24. März morgens hat der Abgeordnete Liebermann v. Sonnenberg eine Statistik, die ich herausgegeben habe, angeführt, um zu beweisen, daß innerhalb der jüdischen Bevölkerung in Deutschland eine besondere Neigung besteht, sich dem Militärdienst zu entziehen. Herr Liebermann v. Sonnenberg sagte: „Von 1882 bis 1892 durften sich der Wehrpflicht 2408 Juden entziehen; es haben sich ihr aber entzogen 4005 (Hört! hört! rechts) und das ist nicht eine antisemitische Statistik, sondern eine von vr. Paul Nathan." Es ist richtig, daß in dem Buche „Die Kriminalität der Juden in Deutschland", das ich herausgegeben habe, auf Grund der amtlichen Statistik die vorerwähnten Zahlen mitgeteilt sind. Es ist diesen Zahlen dann eine Erläuterung hinzugefügt, und zwar die wörtliche Wiedergabe von Ausführungen aus der Statistik des deutschen Reiches, 30. Band, Seite 11, 8 und 9. Es wird in diesen amtlichen Darlegungen untersucht, wie es kommt, daß in den Jahren 1882 bis 1892 sich schwankend über 14000 bis über 21000 Deutsche in je 12 Monaten die Verletzung der Wehrpflicht haben zu schulden kommen laffen. Die Statistik des deutschen Reiches führt aus, daß von einer Verletzung der Wehrpflicht im eigentlichen Sinne für die Gesamtheit der in dieser Rubrik Untergcbrachten nicht die Rede sein könne: denn die Aus- Wanderung von Kindern im zartesten Alter bis an die Grenze der Gestellungspflicht heran ist als 'eine Verletzung der Wehrpflicht natürlicherweise nicht zu bezeichnen. Die Auswanderung spielte für

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