Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 11 (1905)
- Issue
- Heft 4 (April 1905)
- Article
- Berlin
- Date
- 1905-04-01
- Page
- 225 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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Korrespondenzen. 225 Name absichtlich gewählt worden zu sein, um den Herren Kompagnie- Chefs einen Fingerzeig zu geben, wie man Einjährig-Freiwillige von der Offizier-Charge fernhalt, ohne den Vorwurf konfessioneller Engherzigkeit auf sich Zu laden. Diese Rubrik ist auch eine Schatrierung des Systems, gegen welches nur ein Mittel verfangen kann: „Niedriger hängen!" Die „Deutsche Tageszeitung^ fürchtet dies offenbar, denn sie bezeichnet es als unausweichlich, den jüdischen Soldaten entweder Gleichberechtigung zu gewähren oder — was sie offenbar wünscht — die Juden von der allgemeinen Wehrpflicht zu befreien. Für dieses privilegium cdiosum bedanken wir uns aber; wir wollen lieber als schlichte Soldaten unserm deutschen Vaterlande auch ohne Dank in Krieg und Frieden dienen, und wir werden sicher uns die in FriedensZeiten ungerechter Weise vorenthaltenen Epanletten in den Zeiten gemeinsamer Gefahr auf dem Schlachtfelde verdienen und erhallen. Dann wird man auch froh fein, recht viele jüdische Sanitätsoffiziere zu gewinnen. Das Warten haben wir gelernt! Der Zweck heiligt das Mittel, scheint die Losung der in Lettin erscheinenden „Deutsche Hochwacht" zu fein, welche aus Besorgnis davor, daß der preußische Knegsminister doch noch den Mißbräuchen bei der Offizierswahl entgegentreten könnte, um den „jüdischen Kameraden" gerecht zu werden, den Offizieren den freundlichen Rat erteilt, dafür zu sorgen, daß die „jüdischen Kameraden" überhaupt nicht Gefreiter werden, oder die Treffen bekommen. Dann könnten sie auch nicht OfftZiere werden. In dem von echter „Antisemitenmoral" durchträrkten Artikel heißt es dann weiter: „wir halten es für den Bestand unseres Kriegsheeres in solchem Falle für notwendig, dem einzelnen hier und da „unrecht" zu tun, Wenns nicht anders geht. Wenn Verfassung und Bureaukratismus es nicht zulasten, daß im Heere völkische Grundsätze und Rassenverständnis offen hervorgekehrt werden, so muß man sich eben unter Umständen auf Scheingründe stützen, um den Unverstand des Gesetzgebers wett zu machen. Ts wird sich im Dienste immer ein Grund finden lassen, um einen Mann, den man nicht haben will, von jeder Beförderung auszufchließen, namentlich wenn der Mann zu einer Sorte von Menschen gehört, die dem Heere aufgedrängt worden ist. Wer nicht hören will, muß fühlen. Leicht vergeht sich mal ein Soldat; und für einige Tage gelinden Arrest sind immer Gründe da. Damit ist im Einzelfalle die Makkabäerfrage schnell erledigt, und der einzelne Jude ■amt, wenn er sein Volk liebt, stolz darauf fein, dafür leiden zu können. Außerdem: würde eine solche Notwehr des Offizierskorps