Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 11 (1905)
- Issue
- Heft 4 (April 1905)
- Article
- [Ohne Titel] / A. L.
- Date
- 1905-04-01
- Page
- 220 (sequence 8)
- Language
- German
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Im deutschen Reich. 220 Wunsch erteilte Dienstentlassung dazu benutzt wurde, die Freisprechung des Schächters Bischofs, dessen Unschuld sich bekanntlich bei dem Prozeß in Cleve glänzend erwiesen hat, auf eine angebliche Voreingenommenheit des damaligen Oberstaatsanwalts vr. Hamm zurück- . Zufuhren. Von der ungesunden Romantik der antisemitischen Dichtungen fühlt sich die gebildete deutsche Jugend natürlich abgestoßen, auch derjenige Teil dieser Jugend, der aus falsch verstandenem „Nationalismus" und in Folge chauvinistischer Raffen-Doktrinen früher auf antisemitische Bahnen geraten ist, aber doch zu gesunden Sinn hegt, um sich zu Werkzeugen des Geschäftsantisemitismus machen zu lasten. Der gegen solche Versuche gerichtete Widerstand des Organs des Vereins Deutscher Studenten, der „Akademischen Blätter", verschnupfte natürlich den Anrisemiten-Moniteur gewaltig, der gewöhnt ist, daß sich selbst Männer in Amt und Würden dem antisemitischen Terrorismus demütig fügen, nur um nicht als „Judenknechte" bingestellt zu werden. Die „Staaisbürger Zeitung" bezeichnete diesen Mangel an Fügsamkeit seitens des antisemitischen „Vereins deutscher Studenten" kühnlich als .„eine Verbeugung vor dem Judentum", die furchtlosen Aeußerungen der „Akademischen Blätter" als „Vergiftete Pfeile", und richtete daher auch nach einer anderen Seite hin den deutlichen Wink, sie werde auch künftig, unbeirrt durch Anrempeleien von befreundeter Seite in nationalen Fragen ihren Weg weiter gehen. Wenn die Worte des Studenten Zimmermann-Hannover in der aus dem ersten deutschen Studententag in Eisenach gehaltenen Festrede mehr waren als tönendes Erz, dann wäre die Auflehnung der akademischen Jugend gegen den öden Konfessionalismus wirklich „ein Lichtstral, der die Wolken am deutschen Himmel teilte". Er sagte: „Trotz aller trennenden Gegensätze ist das deutsche Studententum durchdrungen von dem Geist der Zusammengehörigkeit in großen Fragen, von dem Geist der Einheit, die die Grundbedingung für jeden E-folg ist, von dem starken Bewußtsein, daß wir mit unserer ganzen Persönlichkeit eintreten mästen, für das, was wir als wahr, groß und frei erkannt haben." In diesem Sinne ist auch in der angenommenen Resolution erklärt worden: „Der Verband erklärt, daß die Konfession nicht Grund für die Absonderung auf studentischer Grundlage sein darf. — Berechtigt ist daß sich die Studenten zur Pflege von Sonderbestrebungen zusammenschließen." Damit ist aber das Urteil gesprochen über die studentischen Korporationen, die Kommilitonen ausschließen, weil sie sich zum Judentum bekennen, nicht über die jüdischen Verbindungen, die ihre