Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 11 (1905)
- Issue
- Heft 4 (April 1905)
- Article
- Wie Ritualmord-Märchen gedichtet werden
- Date
- 1905-04-01
- Page
- 210 (sequence 4)
- Language
- German
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210 Im deutschen Reich. bei dem Eisläufen eingebrochen sein könne, weil der Teich von einem Zaun umgeben und von „bissigen Hunden" bewacht sei. Später reduzierten sich diese zwei bissigen Hunde auf einen Hund, der nicht mehr beißen konnte, weil er vergiftet sein sollte. Im vollständigen Widerspruch mit den amtlichen Mitteilungen verbreitete das Antisemitenblatt ferner eine seltsame Geschichte von zwei Männern, die in einer Droschke aus Berlin nach Karlshorst gekommen seien und einen großen Koffer mit sich geführt haben, in dem wahrscheinlich die Leiche des kleinen Behrens enthalten gewesen sei, die von ihnen wohl in den Teich versenkt wurde, worauf sie selbst unter Zurücklassung der Droschke, aber Mitnahme des geheimnisvollen Koffers spurlos verschwunden seien. Tie „Staatsbürger-Zeitung" fügte noch hinzu, daß mit der behördlichen Erklärung, daß der Knabe die Eisfläche betreten habe und eingebrochen sei, man sich in Karlshorst kaum zufrieden geben werde. Gleichzeitig erschien aber folgende Notiz: Deutsche Hochwacht vom 14. März 1905. „Frühjahrsb eute." Außer der 17 jährigen Fabrikarbeiterin Helene Wagner, dem 7 jährigen Karlshorster Knaben und zahlreichen anderen verschwundenen deutschen Knaben wird neuerdings der 8 jährige Schulknabe Paul Lindner aus Berlin vermißt. — Eine wahre Hausse dieses Jahr!" Wenige Tage später ist die „Deutsche Hochwacht" offen mit dem eigentlichen Zweck ihrer Frühjahrsbeute - Notizen durch einen Leitartikel hervorgetreten, der am 19. März 1905 erschien, „Es gibt, einen Ritualmord" überschrieben ist und mit den Worten beginnt: „Und wenn sämtliche Staatsanwälte Preußens ihre Federn spitzten: Es gibt einen Ritualmord. Wir wollen uns bei der Besprechung dieser Angelegenheit der denkbar größten Vorsicht befleißigen, um nicht unseren Gerichtsbehörden wieder so viel Sorge und Arbeit zu machen. Sie sollen nicht nötig haben, uns in staatlichen Tütenklebe-Anstalten unterzubringen; und auch die Ritualmörder werden ihnen keine lieberstunden auszwingen, weil diese Herrschaften ja bei uns sowieso frei auszugehen pflegen. Wir sind überhaupt überzeugt, daß unter den Lesern dieses Aufsatzes nach der Lektüre des ersten Teiles ein allgemeines Wohlbehagen herrschen wird. Sogar unsere Freunde aus dem roten und blaßroten Lager werden ganz mit uns zufrieden sein, weil das, was wir zunächst zu sagen haben, sich auf — christliche Sekten bezieht." Um das Vorkommen jüdischer Ritualmorde glaubhaft zu wachen, was bei gesundem Menschenverstände eine unlösbare Aufgabe ist,