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Im deutschen Reich · 1905-04-01 · Heft 4 (April 1905) · p. 204

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
11 (1905)
Issue
Heft 4 (April 1905)
Article
Der sprachlose Justizminister
Date
1905-04-01
Page
204 (sequence 5)
Language
German
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204 Im deutschen Reich. satz der Gleichheit vor dem Gesetze auch gegenüber Minderheiten nicht dauernd systematisch verletzt werden darf, ohne daß die schwersten Felgen für das Staatsganze sich ergeben (Sehr richtig!), und daß nicht immer gerade der Minister, der seiner ganzen'Stellung nach zum obersten Hüter der Gesetze vornehmlich berufen ist, auf Anfragen über gesetzlich verbotene, systematisch differenzielle Behandlung bei der Beförderung von Richtern sich unter dem Schirm der Krone lediglich in stolzes Schweigen hüllen kann. (Sehr richtig!). Ich schließe mit der Bemerkung, daß, wenn auch unsere Bemühungen zur Zeit erfolglos bleiben mögen, wir doch fest überzeugt sind, daß unseren Beschwerden endlich Abhilfe gewährt werden muß, weil wir auf die Entwickelung Preußens im Sinne eines Rechtsstaates vertrauen. Minister kommen und gehen, Recht muß aber doch Recht bleiben." (Lebhafter Beifall links.) Der Justizministex war einfach sprachlos — warum er schwieg, darüber hat sich die „Vossische Zeitung" in nachstehender Weise treffend geäußert: „Was konnte er auch erwidern? Eine sachliche Antwort hatte er sich durch feine Herrn Gyßling erteilte Ablehnung abgeschnitten. Den treffenden Ausführungen des Abg. Cassel aber, daß der Verantwortliche Minister zur Auskunft über feine Verwaltung verpflichtet fei, und daß durch die Ablehnung „das verfassungsmäßige Recht der Volksvertretung illusorisch gemacht werde", konnte bei der Begründung, die Herr Cassel seinen Ausführungen gewährte, der Minister schwerlich mit Erfolg sachlich etwas entgegensetzen. Es ging auch nicht an, sich mit einigen Verlegenheiisworten zu behelfen, weü der von Herrn Cassel hervorgehobene Gegensatz zur Haltung des Ministers des Innern damit nicht zu überwinden gewesen, sondern noch greller hervorgetreten wäre. Freilich ist cs kein erhebendes Bild, daß ein preußischer Justizminister schweigt, wenn ihm vocgeworfen wird, daß er bei seinen Vorschlägen Verfassung und Gesetz nicht beachte. Die von den Abgeordneten Gyßling und Cassel mit sachlicher Bestimmtheit angeregte Frage mag dem Minister unbequem sein, das befreit ihn aber nicht von ihrer Beantwortung, zumal da die Tatsachen die Berechtigung der genannten Abgeordneten zu ihrem Vorgehen nur zu sehr dartun. Während der ganzen Dauer der Verwaltung des Justizministeriums durch Herrn Schönstedt ist mit einer einzigen Ausnahme kein jüdischer Richter in ein höheres richterliches Amt befördert worden. Diese einzige Ausnahme betrifft einen Herrn, der Schulkamerad des Kaisers gewesen ist, und nach zuverlässigen Nachrichten ist gerade in diesem

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