Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 11 (1905)
- Issue
- Heft 4 (April 1905)
- Article
- Der sprachlose Justizminister
- Date
- 1905-04-01
- Page
- 202 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 98% known words query
- IRI
…/2316602-2316727-2316732-2334857--13665-2334920- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
202 3m deutschen Reich. merJuttvjen in der verfassungsmäßig konstitutionellen Gesinnung, die wir immer betätigen, gegen den Herrn Minister, der die Verantwortlichkeit für diese Akte der Krone trägt. Diese Verantwortlichkeit der Minister, insbesondere des Herrn Justizministers, berechtigt uns, die Ausübung des Ernennungsrechts, sowie überhaupt alle Akte der vollziehenden Gewalt einer Kritik zu unterziehen, die ja auch allein dem König unter der Verantwortlichkeit der Minister zustehen und die in diesem Hohen Hause jahraus jahrein von allen Seiten zum Gegenstand einer oft sehr eingehenden und scharfen Kritik gemacht werden. Der preußischen Volksvertretung steht zweifellos daZ Recht zu, die staatsbürgerlichen Rechte der Einzelnen gegen Verletzungen seitens der Regierung Zu verteidigen. Sie hat das Recht, über eingehende Beschwerden Auskunft zu verlangen, und das Korrelat dieses Rechts und der MMisterverantwortlichkeit ist die Verpflichtung der Minister, darüber eine materielle Auskunft zu erteilen, um darzutun, daß sie dieser Verantwortlichkeit, die sie Zu tragen haben, genügen. (Sehrrichtig! bei den Freisinnigen.) Sie können sich dieser Verantwortlichkeit nicht dadurch, wie der Herr Justizminister, entledigen, daß sie, wenn auch mit noch so volltönenden Worten, immerhin doch rein platonisch erklären, daß sie sich dieser Verantwortlichkeit bewußt und bereit seien, sie zu tragen. Durch eine solche ablehnende Erklärung wird das Recht der Volksvertretung unserer Ansicht nach illusorisch gemacht» (Sehr richtig! bei den Freisinnigen.) lind man kann nicht etwa einwenden, daß es sich ja nur um die Anfrage eines einzelnen Abgeordneten bisher gehandelt habe, weil nach der Erklärung des Herrn Ministers, nach dem von ihm angeführten Grunde seiner ablehnenden Haltung diese Haltung dieselbe sein müßte, wenn es sich um einen Beschluß des Hauses oder um eine Interpellation handelte. Im übrigen steht es ja auch mit der politischen Verantwortlichkeit der Minister durchaus im Einklang, wenn jahraus jahrein auch aus von einzelnen Abgeordneten erhobene Beschwerden materielle Auskünfte hier erteilt werden. Bei dem von Herrn Abgeordneten Gyßling gerügten Punkte handelt es sich aber gerade nach der gesamten Natur der Verhältnisse recht eigentlich um die Verantwortlichkeit des Herrn Ministers. (Sehr richtig!) Es ist offenbar, daß der Träger der Krone regelmäßig, nicht rein spontan sein Ernennungsrecht ausübt, sondern daß diese Ernennungen regelmäßig erfolgen nach den von dem Herrn Justizminister gemachten Vorschlägen. (Sehr richtig! links.) Unsere Beschwerde richtet sich nun dagegen, daß der Herr Minister bei seinen Anträgen auf Beförderung von Richtern die Bestimmungen der Verfaffung und des Gesetzes inbezug aus die Unabhängigkeit des