Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 11 (1905)
- Issue
- Heft 3 (März 1905)
- Article
- Berlin
- Date
- 1905-03-01
- Page
- 165 (sequence 3)
- Language
- German
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Korrespondenzen. 16*5 der „Nordhäuser Zeitung", Nebelung, auf einen Monat Gefängnis. Das Gericht hat nur den Vorwurf, daß Graf Reventlow zu den Berichterstattern ä 1a Bilfe zähle, als Beleidigung aufgefaßi, strafmildernd aber inbetracht gezogen, daß die „Nordhauser Ztg." aus keinen unedlen Motiven gehandelt habe. Die „Nordhäuser Zeitung" erklärt, daß gegen das Urteil Berufung eingelegt ist. Als im vorigen Monate durch eine Notiz des „Neuen Wiener Journals" hier das Gerücht sich verbreitete, im Zusammenhang mit der Untersuchung über den Einbruch in das österreichisch-ungarische Konsulat in Berlin sei der Vizekonsul Dr. Franz Deitl von seinem Posten enthoben, schrieb die „Staatsbürger-Zeitung" sofort: „Jetzt stellt sich nun heraus, daß ein hochgestellter Beamter in die Sache verwickelt ist, nämlich der Vizekonsul Dr. Franz Deitl, ein Herr, der vor seiner Taufe den schönen Namen Deiteles führte." Wo sich dies herausgesteüt hat, darüber erteilte das Antisemitenblatt weislich keine Auskunft; denn tatsächlich ist Herr Dr. Deitl der Sohn katholischer Eltern und hat während seiner langjährigen Tätigkeit in der österreichisch-ungarischen Gesandtschaft in Dresden als strenggläubiger Katholik gegolten und in Innsbruck seine Studien vollendet. Seine Unschuld, an der seine persönlichen Bekannten sicher nie gezweifelt haben, wird durch folgende im „Neuen Wiener Journal" veröffentlichte amtliche „Berichtigung" des Ministeriums des Auswärtigen bestätigt: „Es ist unrichtig, daß die wegen eines in den Amtslokalitäten des K. K. Generalkonsulates in Berlin im Januar d. I. stattgehabten Einbruchsdiebstahls eingeleitete und noch im Gange befindliche Untersuchung gegen eine bestimmte Persönlichkeit geführt wird. Ferner ist es unrichtig, daß im Zusammenhänge damit ein Beamter des Generalkonsulates vom Amte suspendiert worden ist." — Diese Berichtigung hat auch die „Staatsbürger - Ztg." abgedruckt, mit keiner Silbe aber die „Deiteles"-Erfindung widerrufen. Von ihr deshalb eine Berichtigung zu verlangen, dazu ist Herr Dr. Franz Deitl — zu vornehm! Der Verein zur Abwehr des Antisemitis mus - hielt am 26. Februar unter Leitung des Herrn Dr. Th. Barth seine General- Versammlung ab. Das Hauptreferat: „Die gesetzlich gewährleistete Gleichberechtigung der Konfessionen in der preußischen Justiz'', das an die jüngsten Debatten im preußischen Abgeordnetenhause anknupfte, erstatteten die Herren Justizrat Reinbacher-Schöneberg und Rechtsanwalt Dr. Ernst Auerbach-Frankfurt a. M. Die mit lebhaftem Beifall aufgenommenen Ausführungen der Referenten gipfelten in folgender, einstimmig angenommenen Resolution: „Der Grundsatz kon-