Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 11 (1905)
- Issue
- Heft 3 (März 1905)
- Article
- Berlin
- Date
- 1905-03-01
- Page
- 164 (sequence 2)
- Language
- German
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164 Im deutschen Reich. Retter aus der Judennot" kann ich nicht stattgeben. Namentlich der Artikel in'der Beilage ist bemüht, gewisse Klassen der Bevölkerung zu Gewalttätigkeiten gegen die jüdische Bevölkerung auszureizen, ja, er schließt mit der Aufforderung, durch 'Ausplünderung und Zerstörung der Läden der jüdischen Kanfleute deren Eigentum zu vernichten. Dies sind Anreizungen zu Verletzungen der Strafgesetze. Die Polizeibehörde war daher verpflichtet, gegen das öffentliche Verbreiten dieser Flugblätter gemäß § 10, Teil II, Titel 17 des Allgemeinen Landrechts zur Erhaltung der öffentlichen Ordnung einzuschreiten." — Ein eifriger Pücklerverehrer erschien in der Person des Schmiedegescllen Wilhelm Jaecks am 22. Februar vor der 4. Strafkammer des Berliner Landgerichts I. Am 28. Oktober v. Js. wurde eine Pückler-Versammlung in Kellers Festsälen durch den überwachenden Polizei-Leutenant ausgelöst. Jaecks, der in den vorderen Reihen saß, sprang erregt aus, stieg aus einen Stuhl und rief: „Das wollen wir doch mal sehen; alles sitzen bleiben, erst Bier austrinken! Wir zahlen ebensogut Steuer wie jeder andere; wir sollen wohl alle Sozialdemokraten werden." In dieser Weise versuchte er die Anwesenden zum ferneren Verweilen aufzusorder», was teilweise gelang. Dem allgemeinen Tumult konnte erst durch die Festnahme des Angeklagten ein Ende bereitet werde». Jaecks stand nun unter Anklage wegen Vergehens gegen den § 110 St.-G.-B. und war geständig. Der Gerichtshof beließ es aber unter Berücksichtigung der bisherigen Unbescholtenheit des Angeklagten bei einer Geldstrafe von 20 Mk. . /Die „Freie Deutsche Preffe" berichtet: »Der Antisemit und Bündler, Reichstagsabgeordneter Graf Reventlow hat vor einigen Jahren bei der Reichstagsersatzwahl in Schaumburg-Lippe den Kamps gegen politische Gegner in Formen geführt, daß selbst alte Parteiführer, die an zahlreichen Wahlkämpfen teilgenommen haben, sich nicht erinnerten, Aehnliches erlebt zu haben. Dieser Graf Reventlow hat die „Nordhäuser 3tg.' verklagt, weil diese wie viele andere Blätter aus dem inzwischen eingegangenen Organ des Sozialdemokraten Eduard Bernstein die Nachricht übernommen hatte, daß Graf Reventlow früher Sozialdemokrat, sowie Leser und Berichterstatter (a la Bilse) des Züricher „Sozialdemokrat" gewesen sei. — Vor dem Schöffengericht in Nordhausen gab Graf Reventlow selbst zu, daß er als Student „von dem Rechte, sich zu irren, Gebrauch gemacht habe."' Vor Gericht erklärte er aber, die Beleidigung, daß er Briefe ä la Bilse geschrieben habe, dürfe nicht geringer bestraft werden, als schwere Körperverletzung. Der Gerichtshof erkannte gegen den Cheftedakteur