Mannheim
Compact Memory

Im deutschen Reich · 1905-03-01 · Heft 3 (März 1905) · p. 153

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Im deutschen Reich
Volume
11 (1905)
Issue
Heft 3 (März 1905)
Article
[Ohne Titel] / A. L.
Date
1905-03-01
Page
153 (sequence 2)
Language
German
Belongs to
chapter
OCR quality
91% known words query
IRI
…/2316602-2316727-2316731--13559-2334794
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

Umschau. 153 solche Erfolge erringen zu können glaubten, mit denen ste später prunken könnten. Sie versuchten in einer Reihe von Stadtverwaltungen, in den einige Antnemiten Sitz und Stimme haben, mit dem Vorwand des angeblichen Tierschutzes das Verbot der rituellen jüdischen Schlachtmethode durchzudrücker. Außerdem suchten sie sich zu Beschützern der durch die beständigen Fortschritte der Technik und die kapitalistische wirtschaftliche Entwickelung der Neuzeit geängstigten Handwerker dadurch aufzuwersen, daß sie ihnen vorspiegelten, die zum mittelalterlichen Zunftwesen zurückführende Einführung des Befähigungsnachweises durchsetzen zu können, der dem Handwerk wieder einen goldenen Boden schassen soüte. Weder mit der Schacht- Verbot-Agitation noch mit der Mittelstandsbewegung zur Erreichung des Befähigungsnachweises würde aber etwas für die Volkswohlfahrt Ersprießliches zu erzielen sein. Eine Regierung, die dem Volke die Religion erhalten will, kann unmöglich auf das Zeugnis einiger Tierärzte hin, das mit dem Gutachten der höchsten Sanitätsbehörde, der „Wissenschaftlichen Deputation für das Medizwalwesen", im schärfsten Widerspruch steht, kommunale Verbote einer Schlachtmeihode zulassen, deren Fortbestand für viele Tausende deutscher Staatsbürger Gewissenssache ist. Was die Antisemiten auf diesem Gebiete bisher in Angermünde und einigen andern kleinen Gemeinden, in denen nur wenige Juden leben, erzielt haben, ist der zu Parteizwecken durchgesetzte Mißbrauch der städtischen Selbstverwaltung, der gerade vom liberalen Standpunkte aus Lief zu beklagen ist. Nichts kennzeichnkt diese bedauerliche Tatsache schärfer als folgende, erst jetzt an die §>ffentlichkeit gelangte, vom 18. Februar 1902 datierte Aeußeruug des Potsdamer Magistrats: „Sofern die gebotenen und behördlicherseits festgesetzten Maßregeln für das Schächten befolgt werden, halten wir das Schachten weder für eine so schmerzhafte, noch so grausame Tötungsart, daß es von Staatswegen unbedingt verboten werden müßte, obwohl wir ein derartiges allgemeines Verbot mit Freuden begrüßen würden." Wenn es „vornehm" ist, davon überzeugt zu win, daß das Schächten keine Tierquälerei ist und dennoch Schächtverbote herbeizuwünsLen, die mit einer Gewissensqual strenggläubiger Mitbürger verbunden ist, dann kann man allerdings auch die Art, wie Stöcker und Ahlwardt, Liebermann von Sonnenverg und Böckler und Bruhn Juden und Judentum bekämpft haben und noch bekämpfen, im Sinne des großen Literarhistorikers Adolf Bartels in Weimar als „vorrehm" gelten lassen. So wenig die Schächtverbot-Agitation mit vornehmen Waffen geführt wird — die Maffenverbreitung einer von falschen Behaup-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.