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Im deutschen Reich · 1905-03-01 · Heft 3 (März 1905) · p. 138

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
11 (1905)
Issue
Heft 3 (März 1905)
Article
Jahresbericht
Date
1905-03-01
Page
138 (sequence 14)
Language
German
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138 Im deutschen Reich. die sich eigentlich doch durchweg überall bewährt haben, niemals eine Beförderung volkomme zu Landaenchtsdirekwren, daß keine jüdischen Staatsanwälte in Preußen existieren, daß bis auf zwei Ausnahmen rein jüdischer Oberlandesgerichtsrat in Preußen existiere — und was die Beförderung zu Oberlandesgerichtsräten betrifft, so sind diese bemerkenswerten zwei Ernennungen vorgekommen, ehe der Minister Schönstedt Justizminister geworden ist; einer von den beiden Oberlandesgerichtsräten hat sich inzwischen pensionieren lassen, der andere stammt eben aus jener Zeit, es ist der Oberlandesgerichtsrat Mosse in Königsberg. Nnr eine einzige Ernennung ist unter Schönstedt vorgekommen, und die ist vielleicht wirklich durch Ausübung der P ärogative der Krone zustande gekommen, denn es ist nicht unbekannt, daß der Oberlandesgerichtsrat Sommer in Frankfurt sich schon aus der Gymnasialzeit her der besonderen Gunst Sr. Majestät des Kaisers zu erfreuen bat — Sonst hat der Minister Schönstedt unter allen seinen jüdischen Untergebenen keinen einigen gesunden, der zum Oberlandesaerichtsrat ernannt werden könnte. Das ist ihm von tum Abgeordneten Gyßling vorgehalten worden, und darauf fand er zunächst nur die Antwort, er müsse es ablehnen, sich darüber zu äußern, denn das Ernennungsrecht sei ein Recht der Krone, nur der König habe in Preußen darüber zu bestimmen. Es wurde ihm darauf entgegengchalten, er könne also keinen Grund für diese Tatsache anführen, die doch besteht, er als Minister habe doch am Ende das Vorschlagsrecht, und es liege am Ende auf der Hand, daß der König nich^ sämtliche jüdischen Staatsbeamten kennen und befördern kann, daß selbstverständlich der Ressortminister derjenige ist, der sie Vorschlägen muß. Das sah ja der Minister auch Wohl ein, und darauf erwiderte er: ich übernehme die Verantwortung dafür. Das ist die einzige Antwort, ein Grund ungefähr so wie der, den sein Kollege vom Kultus uns mitgeteilt hat, und das Betrübendste daran ist nicht, daß ein Minister der Justiz so vorgeht, dem Geiste der Verfassung zuwider die Juden ausschließt, das Betrübendste ist nicht, daß er nicht den Mut bat, es zu bekennen, sondern sich hinter die Person des Königs verschanzt, was preußische Minister sonst nicht zu tun pflegen, das Betrübendste ist auch noch nicht einmal, daß er in der Unmöglichkeit, für Ungesetzliches einen gesetzlichen Grund anzugeben, nur antwortete: ich übernehme die Verantwortung — — das Allerbetrübendste, ja Beschämendste ist, daß im preußischen Landtag sich nicht eine Stimme findet, die sagt: erne solche Antwort gibt man nicht dem Abgeordnetenhäuser (Sehr gut! und Bravo!) Meine Herren und Damen, hätten wir das richtige Parlament,

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