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Im deutschen Reich · 1905-03-01 · Heft 3 (März 1905) · p. 137

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
11 (1905)
Issue
Heft 3 (März 1905)
Article
Jahresbericht
Date
1905-03-01
Page
137 (sequence 13)
Language
German
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Jahresbericht. 137 Schuldners seine Befriedigung finden soll, der Gläubiger, der vielleicht unter Umständen beklagenswerter ist als der Schuldner, der vielleicht das Geld, mit dern er rechnen muß, nötiger noch braucht als der Schuldner, der vielleicht dafür gesorgt hat, daß der Frau so manches gehört, wovon die Famile in Wohlstand leben kann. Es haben die Gerichtsvollziehe.'Inserate in der Staatsbürger-Zeitung aufgehört, und wie empfindlich ihr das gewesen ist, steht man daraus, daß sie anläßlich ihres 40. Geburtstages wieder unter die Schnorrer gegangen ist. (Heiterkeit). — Pardon, die Staatsbürger - Zeitung schnorrt? Das sollen wohl nur Juden Lun! Ich muß nvch einmal bei der Staatsbürger-Zeitung danach erkundigen. (Heiterkeit). Jedenfalls, das Geschäft versteht sie aus dem ff; sie hat gesagt, anläßlich des 40 jährigen Bestehens müßte man das Blatt stützen und ist nun auf den Bettel gegangen, offensichtlich doch, weil die Mrttel sonst zu spärlich geworden wären. Etwas hat das Justizreffort allerdings für die Gleichstellung der Juden getan: man halle angeordnet, daß zu Sühneterminen in Ehescheidungsfällen die Amtsgerichte die chrrstlichen Geistlichen zuziehen sollen, damit diese ihren Einfluß auf die Ehegatten, die im Begriff waren, sich zu trennen, ausüben, damit die Ehe aufrecht erhalten werde und Versöhnung platzgreife. Es ist bewirke worden, daß auch die jüdischen Geistllchen in gleicher Weise ungezogen werden wie die christlichen. Man mag auf dir Sache selbst Wert legen oder nicht — ein hoher Wert liegt jedenfalls darin, daß die Juden mit den Christen gleich behandelt werden (Sehr richtig'). Das Justizministerium ist uns auch entgegengekommen, oder wenigstens die Gerichte, in der Dispensation von Juden vom Erscheinen in Terminen an den hohen Feiertagen. Gar manches Untergericht glaubte schneidig sein zu müssen, indem es einen Zeugen, der am Jom Kippur sich nicht einfand, nachdem er rechtzeitig gebeten hatte bn zu dispensieren, in Strafe nahm. Die Strafen sind auf Beschwerde demnächst von der höheren Instanz niedergeschlagen worden. Dem Justizministerium ist es auch anzurechnen, daß die recht energische Agitation, uw eine Begnadigung von Bruhn zu erwirken, keinen Erfolg gehabt hat, daß die Begnadigung abgelehnt worden ist. Aan wird vielleicht sagen, das macht nicht das JustizMinisterium, das macht die Krone, und der Justizminister ist denn auch da, wo narr sein Vorgehen tadelt, bereit, wie wir gesehen haben, sich mit der Krone zu decken. Der Abgeordnete Gyffling brachte im preußischen Landtag beim Justizetat zur Sprache, wie es denn komme, daß unter der doch immerhin großen Zahl von jüdischen Richtern,

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