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Im deutschen Reich · 1905-03-01 · Heft 3 (März 1905) · p. 132

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
11 (1905)
Issue
Heft 3 (März 1905)
Article
Jahresbericht
Date
1905-03-01
Page
132 (sequence 8)
Language
German
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182 Im deutschen Reich. die Stellung der jüdischen Handlungsreisenden in Rußland nicht mehr so differenziert ist von der ihrer christlichen Berufsgenossen, wie das bisher der Fall gewesen ist. Es sind das Dinge, die Gemeinaut aller Zeitungsleser inzwischen geworden sind. Ich darf wohl hier nochmals darauf verweisen, daß wir schon vor 10 Jahren versucht haben,- bei dem Abschluß des damaligen deutsch-rujsischen Handelsvertrages die gleiche Beseitigung —- ich hätte beinahe gesagt Vergünstigung, aber das ist es ja natürlich nicht, sondern Beseitigung -- der Zurücksetzung, die die jüdischen Handlungsreisenden er fahren haben, zu bewirken. Damals wurde von dem Freiherrn von Marschall, dem damaligen Staatssekretär des Aeußeren, in der Audienz gesagt, die deutsche Regierung werde alles tun, was möglich sei, aber wir würden es begreiflich finden, daß sie den deutschrussischen Handelsvertrag daran nicht scheitern laffen würde. Nun, Sie wissen alle, in welcher Weise jüdische Handlungsreisende unerhörten Vexationen ausgesetzt gewesen sind, wenn sie nach Rußland wollten, und wenn es jetzt besser geworden ist und werden wird in dem neuen Handelsvertrag, so ist ganz gewiß nicht etwa —- die Regierung würde das nie Zugeben dürfen — der Umstand daran schuld, daß die Juden sich gerührt haben; aber wir haben die deutschen Handelskammern mobil gemacht und können sagen, daß von den Zahlreichen Handelskammern ganz verschwindend wenige — ich glaube nicht, daß die Zahl ein halbes Dutzend erreicht — sich dieser Agitation nicht angeschlossen haben. Sämtliche übrigen Handelskammern haben die Denkschrift, die wir ihnen haben zugehen lassen, verarbeitet und dem Reichskanzleramte unterbreitet, und so ist dieser Erfolg erzielt worden. (Beifall.) Es ist uns im Anschluß an diesen Erfolg von mehreren unserer Glaubensgenossen geschrieben worden, warum wir uns denn darauf beschränkt hätten; wenn heute jemand, der nicht Handlungsreisender ist, nach Rußland wolle, und Jude sei, so würden ihm auch weiter Schwierigkeiten unerhörter Art gemacht. Es sei notwendig Latz er sich an das russische Ministerium in Petersburg telegraphisch wendet. Der Bescheid kommt dann oft an, wenn die Reise gar keinen Zweck mehr hat — ich erinnere z. B. daran, daß jemand zur Bestattung eines Familienangehörigen nach Rußland fahren will, oder dergleichen. — Jetzt Lei Gelegenheit des deutsch-russischen Handelsvertrages konnten wir natürlich nicht verlangen, daß etwas, was in den Handelsvertrag absolut nicht gehört, nämlich das Verhalten der russischen Regierung gegenüber Nicht handlungsreisenden, geregelt würde, und so sehr wir es natürlich beklagen, daß die Zustände noch

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