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Im deutschen Reich · 1905-02-01 · Heft 2 (Februar 1905) · p. 109

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
11 (1905)
Issue
Heft 2 (Februar 1905)
Article
[Ohne Titel] / P. R.
Date
1905-02-01
Page
109 (sequence 4)
Language
German
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IRI
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Vereinsnachrichten. 109 w hoch zu schätzen seien, wie die jedes andern Bürgers. Wäre dieser Satz schon überall anerkannt, dann wäre es undenkbar, daß der stellvertretende Bürgermeister von Schroda, Referendar Ulrici, der in den Ostmarken deutsche Kultur zu wahren habe, für eine völlig unmotivierte gröbliche Beleidigung zweier achtbarer jüdischer Bürger vom Schöffengerichte nur zu einer Geldstrafe von 26 Mark verurteilt worden, daß ein Gutsbesitzer v. Lauten, der einen unbescholtenen jüdischen Getreidehändler öffentlich gröblich beschimpft hatte, von dem Schöffengerich: zu Bütow freigesprochen wurde, weil dieses ihm, der sich, wenn auch mit Unrecht, für geschäftlich geschädigt hielt, die „Wahrung berechtigter Interessen" zuerkannte. Ungemein schwer sei es aber auch, von der Verwaltung stets die volle Anerkennung unserer Rechte zu erlangen, wie sich in einem Falle erwies, in dem für eine aus Gemeindemitteln erhaltene Schule eines Nachbarortes im Widerspruch mit Verfassung und Gesetz ein „evangelischer" Lehrer für Mathematik und Naturwissenschaften verlangt wurde. Alle Reklamationen dagegen waren vergeblich; selbst vom Ministerium erfolgte ein ablehnender Bescheid ohne Angabe irgendwelcher Gründe, so daß jedes Mittel fehlt, dagegen anzukämpftn. In solchen Fällen bilde das Parlament die einzige Zuflucht, und es sei mehr als je angezeigt, sich die Möglichkeit offen zu halten, Mißftände, unter denen Juden leiden, dort zur Sprache zu bringen. In dankenswerter Weise habe die freisinnige Volkspartei es unternommen, die Pückler-Sache zum Gegenstand einer Interpellation zu machen, die schließlich durch die Verurteilung des Grafen Pückler als gegenstandslos erachtet wurde. Der Abgeordnete Lenzmann ist trotzdem auf die Pücklersache im Parlament zurückgekommen und hat kabei den Antisemiten ins Gesicht gesagt, daß er zwar kein Philosemit, aber zum Antisemiten denn doch „zu klug, zu vornehm und zu gerecht oder wenn Ihnen das nicht paßt, um Antisemit zu sein, nicht dumm, nicht ordinär und nicht ungerecht genug* sei. So unzweideutige Worte der Abwehr verdienen unsern Dank. Es wäre politisch naiv, ja geradezu albern, diejenigen, die, ohne zu uns zu gehören, unsere Interessen und unsere Rechte unterstützen, von uns zu weisen. Ob Herr Lenzmann die Juden hasse oder liebe, ob er mit ihnen Skat spielen und Frühschoppen trinken wolle, sei den Juden gleichgültig und konnte ihnen gleichgültig sein. Wer vor die Frage gestellt wird, oö er mit ihm gesellschaftlich verkehren soll, mag ihn aus Herz und Nieren prüfen. Ihn mit den Antisemiten eine schwankende Gestalt zu nennen, haben wir kein Recht. Wer von den Sozialdemokraten wird, wenn ich im Herzen ein Gegner der Sozialdemokraten wäre, in Privatge-

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