Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 11 (1905)
- Issue
- Heft 2 (Februar 1905)
- Article
- [Ohne Titel] / P. R.
- Date
- 1905-02-01
- Page
- 108 (sequence 3)
- Language
- German
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JOS Im deutschen Reich. und auf Veranlassung des Vorsitzenden ehrten die Anwesenden den Vortragenden durch Erheben von den Sitzen. Nach kurzer Pause ging dann Herr Justizrat Dr. Fuchs zu den geschäftlichen Mitteilungen über, welche die erfolgreiche Versammlungstätigkeit der letzten Zeit betrafen; er bemerkte hieraus, daß die Vereinszeitschrift „Im deutschen Reich" seit Neujahr in einer Auflage von 17000 Exemplaren zur Versendung gelange und selbst in entfernten Weltteilen Sympathien für die Vereinssache wachrufe. So hätten auch in diesem Jahre wieder die Inhaber der Firma Miguel Latz y Hermano in Mexiko bei Uebersendung eines Beitrags von 100 Mk. „ihre tiefste Teilnahme an den Vereinsbestrebungen" kundgegeben, die Firma Krause & Co. in Brasilien dem Vereine 6 Mitglieder in Pernambuco, Para und Manaos zugeführt, ein Angestellter dieses Hauses einen interessanten Beitrag zum Januarheft beigesteuert und ein hier wohnender Mitinhaber der Firma sich als Vereinsmitglied auf Lebenszeit gemeldet. Dabei erwähnte der Vortragende, daß Frau Paul Simon in Berlin durch Stiftung einer Summe das Andenken ihres verstorbenen Gatten durch Eintragung in die Liste der immerwährenden Vereinswitglieder geehrt, daß Herr Bankier Alfred Loewenberg, den Namen seines um die jüdische Gemeinde Berlin hochverdienten verstorbenen Vaters, Herrn Gustav Loewenberg, ebenfalls habe in diese Liste eintragen laffen. Nach einem Nachruf für zwei kürzlich dahingeschiedene verdiente Vertrauensmänner des Vereins, Herrn Rabbinatsaffessorvr.Tietz in Jnowrazlaw und Handelskammer - Mitglied Jsaac Lamm in Erfurt wurde das Andenken Beider durch Erheben von den Sitzen geehrt. Der Vortragende berührte dann die Aufgaben, die sich der „Verband der deutschen Juden" gestellt hat, wobei dem Central- Vereine nach wie vor ein großes Feld der Tätigkeit, besonders auf dem Gebiete des Rechtsschutzes, überlaffen bleibe. Auf diesem Gebiete sei die endlich erfolgte Verurteilung des Grafen Pückler zu sechs Monaten Gefängnis besonders erwähnenswert, ein Ereignis, das sich nur viel zu spät vollzogen habe. Der Polizeiverwaltung seren an Gerichtsstelle wegen ihres zögernden Verhaltens in der Pücklersache Vorwürfe gemacht worden, aber die Gerichte selbst hätten doch auch durch ihre früheren Freisprechungen viel dazu beigetragen, den Grafen Pückler in dem Wahne zu bestärken, daß er solche Dinge, für die er jetzt zu büßen hat, sagen dürfe. Es habe sich nicht nur bei der Pückler-Sache, sondern auch in anderen Prozessen gezeigt, daß die Gerichte erst durch fortwährende Anregungen zu der Erkenntnis gebracht würden, daß die Ehre und die Rechtsgüter der Juden genau