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Im deutschen Reich · 1905-02-01 · Heft 2 (Februar 1905) · p. 107

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
11 (1905)
Issue
Heft 2 (Februar 1905)
Article
[Ohne Titel] / P. R.
Date
1905-02-01
Page
107 (sequence 2)
Language
German
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IRI
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Veremsnachnchten. 107 als einer von ihnen selbst gewählten uni erstellt worden. Schon in der Bestätigung des Schntzbriefes im Jahre 1157 ser aber an die Stelle der selbstgewählten Autorität eine solche gekommen, „die der Kaiser bestätigt habe", und in der 1234 erfolgten Bestätigung habe die gebrauchte ausdrückliche Bezeichnung der Juden als ..Knechte der kaiserlichen Kammer" die Stellung der deutschen Juden anscheinend gesichert, aber in Wirklichkeit moralisch herabgedrückt. Sie waren zwar nur der kaiserlichen Kammer steuerpflichtig und genossen kaiserlichen Schutz, aber dieser war in Wirklichkeit nur ein „Privilegium oZio8um", denn einige Hofjuristen hatten das Kunststück iertia gebracht, den jeweiligen römischen Kaiser als angeblichen „Erben der Siegerrechte des Imperators Titus" zum unbeschränkten Herrn über Leben und Eigentum der Juden zu machen. Traurige Folgen Zeitigte diese Erdichtung erst, nachdem die hohe religiöse Spannung der Kreuzzüge eine vollständige Wendung in der Lage der Juden bewirkt hatte, die Kaiser außer Stande waren ihre angeblichen Schützlinge gegen Ausbrüche der Volkswirt zu schützen, mitunter aber auch sich damit begnügten, selbst von der Beute der Plünderer einen Anteil zu fordern, weil sie die Güter der Geplünderten als ihr Eigentum ansahen. Sogar Herrscher, die wie Kaiser Karl IV. in der Rechtsentwickelung eiftig tätig waren, übten ihren Kammerknechten gegenüber nur Willkür. Die elende Finanzpolitik mancher Kaiser brachte es mit sich, daß sie den „Judenschutz", der eine Hauptquelle ihrer Einnahmen bildete, häufig verpfändeten, oder ihren Gläubigern, einzelnen Kurfürsten, Bischöfen oder Städten, abtraten, die ebenso wie ste die Juden wie einen Schwamm sich eine Zeit hindurch vollsaugen ließen und dann schonungslos auspreßten. Durch die „Goldene Bulle" wurde der „Judenschutz" endlich vollständig den Kurfürsten übertragen, das Los der Juden aber nicht verbessert; aus den kaiserlichen Kammerknechten wurden fürstliche „Schutzjuden", die nun sogar der Freizügigkeit im Reiche vollständig entbehrten und durch Geleitsgelder, Leibzölle u. dergl. m. sich schwer bedrückt fühlten, bis der Gedanke, für den Johann Reuchlin schwer büßen mußte, „daß auch 0er deutsche Jude als Bürger des Kaiserreichs angesehen und nicht nur Pflichten, sondern auch Rechte haben müsse", sich Bahn brach und endlich in einer humanen Gesetzgebung zum Ausdruck gelangte. Der Vortragende knüpfte an diesen ernsten geschichtlichen Rückblick die Mahnung, niemals gegen scheinbare Vorrechte auf den Anspruch aus bürgerliche Gleichberechtigung zu verzichten, allen Lockungen widerstehend, jede Ausnahmegesetzgebung zu bekämpfen und der Losung treu zu bleiben: „Kein Judenrecht, sondern das allgemeine Bürgerrecht!" — Lebhafter Beifall belohnte diese Ausführungen,

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