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Im deutschen Reich · 1905-02-01 · Heft 2 (Februar 1905) · p. 106

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
11 (1905)
Issue
Heft 2 (Februar 1905)
Article
[Ohne Titel] / P. R.
Date
1905-02-01
Page
106 (sequence 1)
Language
German
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IRI
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106 3m fteutjöjen RetL Kersinsnachrichterr. Die am 26. Januar d. I. im Saale des „Geselligen Vereins der Gesellschaft der Freunde"', Berlin W.. Potsdamerstr. 9, abgehaltene allgemeine Central - Vereins - Versammlung war ungemein zahlreich besucht. Herr Justizrat Dr. Eugen Fuchs eröffne-e die Versammlung und erteilte Herrn Dozent Dr. Jsmar Elbegen das Wort Zu einem Vorträge über ^Die Kammerknechtschaft der deutschen Juden im Mittelalter". Der Redner verwies zunächst aus die Notwendigkeit, in die sich jede um die Bewahrung oder Erweiterung ihrer politischen Rechte streilende Bevölkerungsminderheit versetzt steht, sich davor zu hüten, daß rhr aus den Reihen der Mehrheit Unkenntnis geschichtlicher Tatsachen und deren Ursachen vorgeworfen werd n kann. Eine der wichtigsten und traurigsten Tatsachen der Geschichte der Juden in Deutschland sei zweifellos die viele Jahr- Hunderte hindurch bestandene „Kammerknechtschaft", die, ursprünglich ein Ausdruck des Rechts, sich nach und nach zum größten Unrecht, zur vollkommenen Rechtlosigkeit ausgrstaltet habe Wichtig sei das Verständnis für diese Tatsache besonders deshalb, weil heute wiederum sich vielfach das Bestreben kundgebe, die bürgerlichen Rechte der deutschen Juden zu verkümmern, und aus Schleichwegen dahin zu gelangen, sie unter Ausnahmegesetze zu stellen. Deshalb könne die Kenntnis davon, wie die Juden einst dazu kamen, Knechte der kaiserlichen Kammer zu werden, den Nutzen haben, die Rüstkammer kennen zu lernen, aus der ehemals die Judengegner ihre Waffen holten und heute wieder holen möchten. Als Krieger oder Kaufleute mit den Römern frühzeitig nach Deutschland gekommen, hätten sich die jüdischen Ansiedler hier Zur Heidenzeit aller Rechte der römischen Ansiedler erfreut, nachdem aber das Christentum Staatsreligion geworden sei, sich nur noch als Bürger zweiter Klasse fühlen dürfen. Immerhin scheint ihr Verhältnis, das vollständig dem der durch Schutzbriefe gesicherten nichtdeutschen KaufleuLe glich, anfangs ein erträgliches gewesen zu sein. An einem noch erhalten gebliebenen Schutzbriefe lasse sich aber deutlich erkennen, wie sich dieses Verhältnis nach und nach verschlechtert und dazu geführt habe, aus den Schutzjuden nahezu rechtlose Kammerknechte des jeweiligen Kaisers zu machen. In jenem, in Worms vom Kaiser Barbarossa 1090 ausgestellten Schutzöriese seien die Juden unter den Schirm des Kaisers gestellt und keiner andern Autorität

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