Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 11 (1905)
- Issue
- Heft 2 (Februar 1905)
- Article
- Berlin
- Date
- 1905-02-01
- Page
- 98 (sequence 4)
- Language
- German
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93 Im deutschen Reich. schriebene Notiz über das Verschwinden eines siebenjährigen Knaben in Karlshorst: „Am Montag spukte hier in Karlshorst ein kleiner, ekliger, gelber Jude umher, der sich mit auffallender, kriechender Liebenswürdigkeit nach alten Sachen erkundigte und dabei merkwürdiger Weise seine Augen allenthalben schnell umherschweifen ließ. Meine Frau und ihre Freundinnen hatten, gerade wie ich selbst, den Eindruck, als wenn dem Manne nichts daran läge, alte Sachen Zu kaufen, sondern etwa — „Frühjahrsbeute" Zu suchen. Das war am Montag. Am Dienstag verschwand der kleine Junge-— Der Jude trug ein kleines Packet unter dem Arm von der Gestalt einer länglich-schmalen Notentasche, so daß etwa eine Papierrolle, ein Marschallstab, ein großes Messer oder etwas ähnlich Gesonntes hineingepaßt hätte; jedenfalls keine „alten Kleider". — Der Urheber der Notiz hat zwar noch nicht den Mut, von einem „Schächtmesser" und von dem immer wieder von den bekannten „Giftmischern" in der Volksphantaste aufgefrischten „Blutmärchen" Zu reden, aber daß er sich dazu vorbereitet und bei seinen Lesern so viel judenfeindliche Combinationen voraussetzt, ist zweifellos. Wenn die Dummen nicht alle werden, wird diese „antisemitische Giftmischerei" immer wieder versucht werden, denn das Geschäft nährt seinen Mann! Vor der 4. Strafkammer des Berliner Landgerichts!I stand am 13. Februar eine frühere „Säule des Antisemitismus", Rechtsanwalt Heinrich Hertwig aus Charlottenburg unter der Anklage der Unterschlagung. Eine Frau Alwine Baum in Charlottenbura besaß ein kleines Vermögen in Höhe von 1200 Mark, das sie ihrem Stiefbruder, dem Postboten Paul Becker, zur Aufbewahrung übergeben hatte. Anfangs des Jahres 1903 verlangte Frau Baum ihr Kapital von ihrem Stiefbruder zurück, der indessen aus irgend einem Grunde die Rückgabe verweigerte. Frau Baum beauftragte den Rechtsanwalt Hertwig, das Geld zwangsweise einZuziehen. Hertwig erzielte auch ein obsiegendes Erkenntnis und erhielt im Januar 1905 die volle Summe ausgezahlt. Anstatt das Geld nun sofort an seine Mandantin abzuführen, soll der Angeklagte die 1200 Mark für sich verwendet haben, um sich aus einer schwierigen Vermögenslage herauszuhelsen. Der Staatsanwalt Walter erachtete den Angeklagten nicht nur der Unterschlagung, sondern auch gleichzeiiig der Untreue für schuldig und beantragte in Anbetracht der Schwere der Verfehlungen, andererseits in Berücksichtigung des Umstandes, daß dem Angeklagten gewisse Gesichtspunkte erheblichmildernd Zur Seite ständen, eine Gefängnisstrafe von einem Jahre und einem Monat sowie zwei Jahre Ehrverlust. Der Gerichtshof hielt dem Angeklagten Zu gute, daß er nur in dem