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Im deutschen Reich · 1905-02-01 · Heft 2 (Februar 1905) · p. 97

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
11 (1905)
Issue
Heft 2 (Februar 1905)
Article
Berlin
Date
1905-02-01
Page
97 (sequence 3)
Language
German
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Korrespondenzen. 97 — Das ist von den Irrenärzten als keineswegs feststehend bezeichnet worden; mindestens ist aber in diesem Wahnsinn Methode. Worin keine „Methode" ist, das ist das Verhalten der maßgebenden Personen, die einen so gefährlichen Narren, besten Reden und Schriften einen andern Narren bereits zu einer Mordtat veranlaßt haben, frei herumlaufen lasten! Als Graf Pückter dieser Tage in einer von seinen Freunden einberufenen Versammlung trotz des aufrecht erhaltenen Redeverbots das Wort ergriff, ließ ihn der anwesende Polizeihauptmann mit den Worten: „Führen Sie den Mann ab!" von einem Schutzmann zur nächst n Polizeiwache in der Schmidstraße bringen. Im Abgehen protestierte Pückler gegen den „Verfaffungsbruch". Nach Schluß der Versammlung marschierten die Pückler-Jünger in geschloffenem Zuge zur Polizeiwache nach der Schmidstraße, wo sie die Herausgabe ihres Grafen verlangten. Die Masse beruhigte sich erst, als ein Polizeileutnant heraustrat und den Demonstranten mitteilte, daß der Graf bereits seit einer Viertelstunde entlassen sei. Pückler, der das Redeverbot als eine persönliche Beleidigung durch den Polizeipräsidenten v. Borries auffaßt, sagt in einem Beschwerdeschreiben an den Präsidenten unter anderem: „Ich werde zur Zeit schlechter behandelt, als die meisten Anarchisten, die hier in Berlin volle Redefreiheit haben. — Sollte wir abermals nächsten Dienstag das öffentliche Auftreten verweigert werden, so wüßte ich dieses Vorgehen des Polizeipräsidenten als persönliche Beleidigung auffaffen. Ergebenst Gras Pückler." Herr v. Borries hat sich durch diese Drohung nicht beirren lassen. Gegen den Herausgeber des neuen Pücklerorgans, Buchdruckereibesitzer Hermann Mitsching, Bernauerstraße, soll ein Strafverfahren wegen groben Unfugs, begangen durch das Vertreiben des neuen Blattes an den Straßen, eingeleitet sein. Auf dieses Strafverfahren ist das polizeiliche Verbot des Straßenhandels mit der Pückler-Wochenschrift Zurückzuführen. Die jetzt in Stettin erschienene „Deutsche Hochwacht" veröffentlicht in der Nr. 37 vom 12. Februar eine Aufzählung vermißter Personen unter Beifügung dunkler Andeutungen, daß bei diesen Fällen die Annahme von Lustmorden unmöglich sei, vielmehr eine Entführung durch eine „Interessengemeinschaft" angenommen werden wüste. Die Ueberschrist „Frühlingsbeute?" ließ bereits ahnen, daß hier wieder ein antisemitisches Kunststück nach dem abscheulichen „Polna- Muster" in Szene gesetzt werden sollte. Noch deutlicher trat dies in der Nr. 39 vom 15. Februar hervor durch nachstehende, ebenfalls „Frühjahrsbeute?" über-

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