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Im deutschen Reich · 1905-02-01 · Heft 2 (Februar 1905) · p. 89

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
11 (1905)
Issue
Heft 2 (Februar 1905)
Article
[Ohne Titel] / A. L.
Date
1905-02-01
Page
89 (sequence 9)
Language
German
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Umschau. 89 ungemein gehässig über den Landgerichtsrat Ziem, dem er wahrscheinlich grollt, weil er den Ritualmord für Unsinn erklärt hat, und den Landgerichtsdirektor Oppermann, dem er „überspannten Standeestolz" und „Juristendünkel" vorwarf, ohne daß gegen diese Beleidigungen irgendwie Einspruch erhoben wurde. Diese Ausfälle erfolgten, nachdem der Abg. Lenzmann im Reichstage die Erklärung abgegeben hatte, daß das Vorgehen der Behörden und der Ausgang des Pückler-Prozesses die Einbringung der von der freisinnigen Dolkspartei geplanten Interpellation überflüssig gemacht habe. Dabei äußerte sich der Abg. Lenzmann in einer Weise, die kaum Zweifel darüber zuließ, daß er selbst ein entschiedener Gegner und Verächter der Antisemiten sei. Der Abg. Bruhn und sein Anhang sind darauf nach feststehender Methode sofort über den Parlamentarier hergesallen, der öffentlich erklärte, zwar kein Philosemit, aber zu klug und zu vornehm zum Antisemiten zu sein; sie haben ihn bei seinen Freunden in der Hoffnung zu verdächtigen gesucht, daß bei Verleumdungen doch immer etwas hängen bleibt, und schließlich hat Herr Bruhn den wohlfeilen Beifall der antisemitischen Konservativen durch die Phrase geerntet, „daß jeder Deutsche in demselben Augenblick, wo er von den Juden über den grünen Klee gelobt wird, die Jntereffen seines eigenen Volkes und Vaterlandes verraten hat." Nach solchem Lobe hat der Abg. Lenzmann offenbar nicht gegeizt und er hat kein anderes Lob geerntet, als die gebührende Anerkennung dafür, das nahrhafte grüne Kleesutter des Antisemitismus verschmäht und diese ganze Bewegung öffentlich treffend gekennzeichnet zu haben. Wir stehen unter dem Banner der Selbstverteidigung und verlangen keine Fürsprache, zollen aber gern den Männern Anerkennung, die sich nur aus Gerechtigkeitssinn und wahrhafter Vaterlandsliebe entschieden gegen den von den Antisemiten genährten Raffen- und Religionshaß erklären, der dem deutschen Volke zur Unehre und zum Unheil gereicht. Wenn diese Erkenntnis auch vorzugsweise den liberalen Parteien eigen sein sollte, deren Grundsätze mit jeder Beeinträchtigung des Prinzips der Gleichberechtigung aller deutschen Staatsbürger unvereinbar sind, ist sie doch keineswegs der Vorzug einer einzelnen politischen Fraktion, sondern ein Gemeingut aller vorurteilslosen Politiker. Das Gesetz vom 3. Juli 1869, welches leider im Verwaltungs- Wege und aus Rücksicht aus künstlich erzeugte, bei gutem Willen leicht abzulenkende Volksströmungen vielfach umgangen wird, bildet ein Ehrendenkmal für die Abgg. Wiggers und Windthorst, zwei Parlamentarier von grundverschiedenen politischen Richtungen. Nur wenn m der Volksvertretung sich charaktervolle Männer aus verschiedenen

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