Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 11 (1905)
- Issue
- Heft 2 (Februar 1905)
- Article
- [Ohne Titel] / A. L.
- Date
- 1905-02-01
- Page
- 88 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
- chapter
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/2316602-2316727-2316730--13438-2334637- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
88 Im deutschen Reich. Bruhn, den Grafen von den Rockschößen abgeschüttelt hat. Wahrscheinlich ist der wahre Grund der Wiedervereinigung das Geld. Die Einnahmesummen aus den Pücklerschen Versammlungen möchte sich die „Staatsbürger-Zeitung", für die jetzt anläßlich ihres 40 jährigen Bestehens öffentlich gesammelt wird, nicht gern entgehen lasten." Die Geduld der Behörden, welche dem sträflichen Treiben des Grafen gegenüber eine große Langmut geübt haben, scheint aber doch endlich erschöpft zu sein. Vielleicht haben sie sich von der Gefährlichkeit dieses Treibens doch überzeugt, seit man leider auf den „toten Juden" verweisen kann, der ihnen als Beweis dafür so lange gefehlt hatte. Der Elektrotechniker Heim, der im Verfolgungswahn in der Kirchenallee am hellen Tage den ihm völlig unbekannten greisen Synagogendiener Rendsburger erschoß und bei seiner Festnahme sich als ein eifriger Leser der Pückler-Flugblätter erwies, solche auch bei sich führte, ist ein lebender Beweis dafür, wie diese Hetzreden wirken. Die Polizei hat deshalb auch die Verbreitung des neucn Pückler-Organs „Der Retter aus der Judennot" nicht zugelaffsn, sondern die Blatter beschlagnahmt. Wie antisemitische Blätter berichten, beklagt sich Graf Pückler in feinem Blatt bitter über die Undankbarkeit des deutschen Vaterlandes. Ueber seine Verurteilung schreibt er: „Also 6 Monate Gefängnis! Das ist der Dank des deutschen Volkes für die ungeheuren Opfer, welche ich gebracht. Pfui Teufel, da kann man allerdings beinahe verzweifeln an der eigenen Nation!... Nicht eine Gefängnisstrafe von 6 Monaten, sondern eine hohe Auszeichnung verdiene ich, den Orden xonr Io merite hätte ich schon lange erhalten müssen" u. s. w. u. s. w. „Meine Parole lautet aber nach wie vor: Es wird fortgedroschen!" Dem Richterstand gegenüber bekundet der Graf, ohne dafür den verdienten Lohn zu ernten, nach wie vor die größte Mißachtung. Als er sich am 19. Januar vor der Glogauer Strafkammer „wegen Nötigung" verantworten sollte, blieb der Angeklagte einfach wieder aus und entschuldigte brieflich fein Nichterscheinen mit „völliger Nervenzerrüttung", wofür er auch ein ärztliches Attest beibringen wolle. Auf telephonische Anfrage erklärte das Berliner Polizeipräsidium, Graf Pückler habe am Abend vorher einer öffentlichen Versammlung beigewohnt, habe aber nicht gesprochen. Der Glogauer Gerichtshof beschloß, einen neuen Termin anzuberaumen und den Grafen vorführen zu lasten. Fast ebenso undankbar, wie Graf Pückler sich seinen milden Richtern gegenüber verhält, erweist sich auch der antisemitische Abg. Bruhn in seiner Stellungnahme dem Richterstand gegenüber. Dieser äußerte sich unter dem Schutze der parlamentarischen Immunität