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Im deutschen Reich · 1905-02-01 · Heft 2 (Februar 1905) · p. 77

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
11 (1905)
Issue
Heft 2 (Februar 1905)
Article
Verkehr mit Russland
Date
1905-02-01
Page
77 (sequence 5)
Language
German
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Verkehr mit Rußland. 77 selbstverständlich nicht in einen Handelsvertrag hineinzubringen, aber vielleicht bedarf Rußland auch künftig noch anderer Verträge, und dann werden diese Zustände sicher nicht unberührt bleiben. In einem uns von befreundeter Seite zugegangenen Schreiben wird über den Handelsvertrag und über „russische Zustände" gesagt: „Bei den Paßvisa besteht der Fortschritt gegen früher nur darin, daß man als Handlungsreisender, nicht etwa als Vertreter eines andern Berufes, ein Visum von 6 Monaten statt des bisherigen dreimonatlichen erhält. Im übrigen werden aber die bisherigen fast unglaublichen Chikanen, denen deutsche Juden in Rußland — und auch in Deutschland gelegentlich Beibringung des Nachweises für die russischen Konsuln, daß man Handlungsreisender ist — zuweilen ausgesetzt waren, mit keinem Worte als aufgehoben erklärt! Ich reife beruflich viel in Rußland und kann aus dem reichen Schatz persönlicher Erfahrungen manches Stücklein russischer Willkür, Chikanen und Erpressung mitteilen. Als deutscher Jude — der Konsul vermerkt im Visum stets die Religionszugehörigleit des Juden und gibt dadurch den russichen Beamten sie für besonders geeignete Erpressungsobjekte bekannt — darf man z. B. in Kiew nur in gewissen Straßen wohnen, in denen keine guten Hotels zu finden sind und wo man Nachts einer polizeilichen Razzia nach nicht wohnungsberechtigten Juden unterworfen ist. Sehr angenehme Aussicht! Im „Dwortzowoj Utschastok" in Kiew, wo sich die anständigen Hotels befinden, darf man als deutscher Jude nicht wohnen — — wenn man nicht „extra" zahlt!! In Rostow a. D. darf man überhaupt auch nicht eine Nacht weilen — — wenn man nicht „extra" zahlt!! Die Beispiele lassen sich noch sortsetzen. Sollen diese Zustände auch nach dem neuen Vertrage bestehen bleiben? Soll der deutsche Jude den russischen Tschinowniks nach wie vor inoffizielle Steuern zahlen? Der deutsche Paß soll ein Schutzdokument sein, wird aber durch den Religionsvermerk des russischen Konsuls zum Erpressungsinstrument für russische Beamte herabgewürdigt." — Auch aus dieser Schilderung geht hervor, daß das beklagenswerte Unwesen eng mit der für Rußland selbst unendlich traurigen Zerrüttung in der Beamtenkaste, dem sogenannten „Tschin", zusammenhängt und sich nicht von außen her, mindestens nicht von einer einzelnen auswärtigen Regierung, so leicht beseitigen lassen wird. Bei der Kommissionsberatung über den russischen Handelsvertrag hatte der Geh. Legationsrat vr. v. Göbel auf die Fragen des Abg. Singer, warum die deutschen Unterhändler nicht eine völlige Gleichstellung der nach Rußland reisenden Gewerbetreibenden erzielt hätten,

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