Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 11 (1905)
- Issue
- Heft 2 (Februar 1905)
- Article
- Der Justizminister - der Hort des Rechtes
- Date
- 1905-02-01
- Page
- 72 (sequence 7)
- Language
- German
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72 Im deutschen Reich. dem Träger der Krone selbst, wenn er auch die „formelle Verantwortlichkeit"' für dessen Handlungen keineswegs ablehnen will — was aber nicht angeht. Diese Entschuldigung reiht sich der vor vier Jahren in der Notariatsfrage versuchten würdig an, erinnert aber auch lebhaft an die Königsberger Prozeßfache, bei der sich der Minister damit entschuldigte, daß sein Referent habe auf Urlaub gehen müssen und die ganze Anklageschrift nicht bis zu Ende habe lesen können! Wenn nach feststehenden parlamentarischen Grundsätzen der Justizminister der Volksvertretung gegenüber die Verantwortung sogar für Gnadenakte trägt, so hat er noch viel mehr diese Obliegenheit in Anstellungssachen, die durch die Verfassung geregelt sind. Das kann ihm, dem berufenen Wächter des Rechts, garnicht zweifelhaft sein, aber bei der jetzigen Strömung im Volksleben glaubt er den Juden gegenüber sich etwas Besonderes leisten zu können — oder zu müssen! Den Beschwerden der Katholiken über die Imparität in der Justizverwaltung gegenüber hat er sich nicht hinter den König verschanzt; die Abgeordneten des Zentrums hätten eine solche Entschuldigung auch nicht gellen lassen. Es liegt eine sehr bittere Wahrheit in den Worten der „Bossischen Zeitung": „Die jetzige Zusammensetzung des Abgeordnetenhauses gestattet dem Justizminister allerdings, mit Ruhe allen Angriffen entgegenzusehen. In der Temperatur dieses Hauses fühlt er sich wohl; den Reichstag liebt er nicht und meidet er." Vor 25 Jahren hätte er es nicht wagen können, in einem Atem zu erklären, er trage die volle Verantwortung für Regierungsakte des Königs, lehne aber die Verantwortung für Richterernennungen ab, die doch seine Gegenzeichnung aufweisen. Damals hätte man eingesehen, daß damit nicht die Rechte der deutschen Staatsbürger jüdischen Glaubens, sondern die Bedeutung der Volksvertretung aufs tiefste gekränkt werde. Bei der Beratung der Interpellation der Abgeordneten Hänel und Genüber die Stellung der Regierung den damaligen antisemitischen Anforderungen gegenüber haben im preußischen Landtage im November 1880 die Vertreter aller politischen Fraktionen sich auf den Boden des gegebenen Rechts gestellt und die verfassungsmäßigen Rechte der jüdischen Bürger als unantastbar bezeichnet. Der Zentrumsführer Peter Reichensperger bemerkte aber ausdrücklich: „Ich hätte gewünscht, daß die Staatsregierung noch hinzugesügt hätte, daß sie auch auf dem Verwaltungswege nicht gedenke, eine andere Behandlung gegenüber unseren jüdischen Mitbürgern eintreten zu lassen, vielmehr das Prinzip der Gleichberechtigung auch aus diesem Boden gewahrt bleiben werde." Selbst der Ver-