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Im deutschen Reich · 1905-02-01 · Heft 2 (Februar 1905) · p. 71

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
11 (1905)
Issue
Heft 2 (Februar 1905)
Article
Der Justizminister - der Hort des Rechtes
Date
1905-02-01
Page
71 (sequence 6)
Language
German
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Der Justizunuister — dev'Hort des Rechtes. 71 Anstellungsrecht ist im Sinne und Geiste der Verfaffung auszuüben, und daß dies geschieht, dafür sind die Minister verantwortlich. Welchen Sinn hätten sonst die Artikel 4 und 12 der Verfassung, wenn sie nicht dem Anstellungsrechte der Krone Schranken fetzen wollten? Wären sie nicht völlig bedeutungslos, wenn der Minister, der sie zu wahren gemahnt wird, sich durch Berufung auf das schrankenlose Anstellungsrecht der Krone sollte decken können? „Keineswegs" — sagen die konservativen und antisemitischen Zeitungen! — „die Art. 4 und 12 wollen das Recht des Königs nicht einschränken, sondern im Gegenteil ihm nur das Recht verleihen, auch Juden anzuftellen, das er nach dem Juden-Gesetz von 1847 nicht gehabt hat." Wie seltsam, daß die Verfassung es sür notwendig gehalten haben sollte, die Rechrsfphäre des bis dahin absoluten Königs noch durch die Machtbefugnis zu erweitern, daß er nunmehr auch sogar noch Juden anstellen könne! Nein! Diese Logik hält dem Wortlaut und System der Verfassung nicht stand. Die Rechte aus Art. 4 und 12 sind nicht Kronrechte, sondern Rechte der Preußen. Die Sätze, daß die öffentlichen Aemter für alle Befähigten zugänglich sind, und daß der Genuß der staatsbürgerlichen Rechte vom religiösen Bekenntnis unabhängig ist, stehen nicht im Titel III: Vom Könige, sondern in Titel II: Von den Rechten der Preußen. Der Sah ist also nicht dahin zu deuten: Der König hat das Recht, auch Juden anzustellen; sondern dahin: Auch die Juden haben eine Anwartschaft, ein Recht auf Anstellung, Recht in dem Sinne, in welchem überhaupt von einem Recht in dieser Frage gesprochen werden kann."' Wenn sich trotzdem der Justizminifter Dr. Schönstedt hinter den König verschanzt, so schiebt er schon deshalb seinem Monarchen die Schuld der Versaffungsverletzung mit Unrecht zu, weil er es ist, der ihm die Richter vorschlägt und — mit einer bereits erwähnten Ausnahme — niemals die Vorschlagsliste in einem anderen Sinne gestellt haben wird, als in den der von ihm selbst öffentlich zugegedenen verfassungswidrigen Rücksicht auf die künstlich erzeugten und auf die Dauer unhaltbaren „Imponderabilien". Vor vier Jahren wies Herr Ov. Schönstedt zu seiner Entschuldigung darauf hin, daß die anderen Minister erst recht keine Juden haben wollten, gestand also damit den Ministern damals den Einfluß zu, den er jetzt bestreitet. Vor vier Jahren waren es seine Minister-Kollegen, welche minder als er den Bestimmungen der Verfaffung Rechnung trugen; jetzt gibt er die Schuld

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