Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 11 (1905)
- Issue
- Heft 2 (Februar 1905)
- Article
- Der Justizminister - der Hort des Rechtes
- Date
- 1905-02-01
- Page
- 73 (sequence 8)
- Language
- German
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Der Justizminister — der Hort des Rechtes. 73 treter der Konservativen, vr. v. Heydebrand u. d. Lasa erklärte, seine Partei habe erst Bedenken dagegen gehabt, daß man obrigkeitliche und richterliche Aemter in jüdische Hände lege, aber nach vollzogener Emanzipation sich auf den Boden des gegebenen Rechts gestellt und erachte es als ihre Pflicht, die Rechte jüdischer Mitbürger ganz ebenso zu achten, wie die jedes anderen Mitbürgers. So dachte man im preußischen Landtage vor 25 Jahren — und heute? Heut schweigen Konservative, Zentrum und Nationalliberale, wenn den Juden gegenüber die Verfassung nicht gewahrt wird, mag auch dabei das Recht des Parlaments mit verletzt werden. Wir haben es herrlich weit gebracht! Heute schweigt der Kriegsminister, wenn man preußische Soldaten, die ihre Pflicht getan haben, im Parlament verleumdet und beschimpft, schweigt der Justizminister, wenn man ihn an die Artikel 4 und 12 der preußischen Verfassung und an das Bundesgesetz vom 3. Juli 1869 erinnert, schweigt der Minister des Unterrichts, wenn man für allgemeine öffentliche Schulen für die Erteilung des Unterrichts in Mathematik und Naturwissenschaften nur einen »evangelischen" Lehrer als befähigt erklärt! Wahrlich, das erinnert an „Hamlet", denn wenn „etwas faul ist in Dänemark", dann heißt es auch: „Der Rest ist Schweigen"! JM Verkehr mit Rußland. turch folgende Sätze ist im neuen Handelsvertrag mit Rußland zum Ausdruck gelangt, was von den Vertretern des Deutschen Reiches in dem Punkte der Gleichstellung der jüdischen Handlungsreisenden, welche Rußland bereisen, mit ihren christlichen Kollegen, erreicht worden ist: „Die Gültigkeit der Paßvisa wird in Rußland auf einen Zeitraum von 6 Monaten erstreckt. Diese Bestimmung erstreckt sich auch auf Paßvisa der deutschen Handlungsreisenden mosaischer Religon. Hinsichtlich der Erteilung der Gewerbescheine und des Betrages der Gebühren dafür wird ein Unterschied zwischen den Personen der christlichen Religion und denjenigen der mosaischen Religion nicht gemacht werden."