Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 11 (1905)
- Issue
- Heft 2 (Februar 1905)
- Article
- Der Justizminister - der Hort des Rechtes
- Date
- 1905-02-01
- Page
- 69 (sequence 4)
- Language
- German
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Der Iustizmimster — der Hort des Rechtes. 69 Wenn sich solche Dinge in unserem Vaterlande ereignen, dann, glaube ich, haben wir in der Tat erneute Veranlassung, daraus aufmerksam zu machen, daß diese unterschiedliche Behänd ung der Richter jüdischer Konfession nach unserer Auffassung der Verfassung nicht entspricht und außerdem auch der Justizpflege schadet. Wir wollen dahin streben, daß die stolzen Worie des Grafen Bülow: „Jeder Tüchtigkeit freie Bahn!" auch wirklich zur Tat werden. Wir wollen die Lessingsche Humanität als unser Erbteil behüten und bewahren und wollen, soviel oder so wenig es an uns gelegen ist, dafür zu sorgen suchen, daß die Grundsätze der Verfassung den Organen des Staates und auch den Bürgern in Fleisch und Blut übergehen, und daß überall beachtet wird, daß in unserem Staatswesen die gleichen Pflichten auch mit gleichen Rechten korrespondieren. Ich möchte an die Königliche Staatsregierung die Aufforderung richten: sie möge in Erwägung ziehen, ob es nicht richtig wäre, ihre Anschauungen nach den Richtungen, die ich vorgetragen habe, zu revidieren, ob es nicht richtig wäre, sie konformer zu gestalten mit unseren Anschauungen, und wenigstens das System, welches zur Zeit bei der Besetzung der Richterstellen herrscht, aufzugeben oder mindestens ein wenig zu mildern." Der Minister erwiderte hieraus wörtlich: „Da der Herr Abgeordnete Gyßling eine direkte Aufforderung an mich gerichtet hat, Stellung zu seiner Anregung zu nehmen, so kann ich darauf erwidern, daß ich es ablehnen muß, auf diese Frage einzugehen. Die Ernennung der Richter und speziell der an den Oberlandesgerichten gehört verfassungsmäßig zu den Prärogativen Seiner Majestät des Königs, und ich bin nicht in der Lage, über die Frage, in welcher Weise Seine Majestät von dieser Seiner Prärogative Gebrauch macht, in eine Diskussion einzutreten oder mich daran zu beteiligen". (Bravo! rechts.) Demgegenüber erklärte der Abg. Gyßling, der Minister habe sich in unzutreffender Wnse mit der Krone zu decken versucht, da er für die Regierungsakte verantwortlich sei. Da er auf die vorgebrachten Klagen nichts erwidert habe, müffe er sie für begründet erachten. Still, ohne Widerspruch, aber auch ohne Zustimmung, hörten die Mitglieder des Abgeordnetenhauses die Entgegnung des Ministers an, er sei sich der verfassungsmäßigen Verantwortlichkeit voll bewußt und trage sie vollständig. „Die überraschendeHaltung des Ministers," sagt die„Voff. Z." „auf die Anfrage des Abgeordneten Gyßling läßt sich nur aus der völligen Verlegenheit erklären, in der Sache selbst eine befriedigende Auskunft