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Im deutschen Reich · 1905-02-01 · Heft 2 (Februar 1905) · p. 65

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
11 (1905)
Issue
Heft 2 (Februar 1905)
Article
Rechtsverletzungen?
Date
1905-02-01
Page
65 (sequence 5)
Language
German
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Rechtsverletzungen? 65 der zufälligen Zusammensetzung der Schüler in konfessioneller Hinsicht richtet? Mit demselben Rechte erschiene das Verlangen begründet, daß die konfessionelle Zusammensetzung der einzelnen Klasse entscheidet! Es liegt auf der Hand, daß die Durchführung des gedachten Grundsatzes zu unerträglichen Konsequenzen führt! Welcher Zeitpunkt soll für die Bestimmung des konfessionellen „Charakters" der Schule maßgebend sein? Wie soll es gehandhabt werden, wenn die konfessionelle Zusammensetzung der Schule oder der einzelnen Klasse sich ändert? Die Tatsachen lehren auch, soweit uns bekannt ist, daß der obige Grundsatz in der Praxis nicht durchgeführt wird, wir haben noch niemals gehört, daß einer Schule, die überwiegend von jüdischen Schülern besucht wird, ein „jüdischer Charakter" im Sinne des Bescheides der Königlichen Regierung beigelegt worden ist, und wir gehen gewiß nicht fehl, in der Annahme, daß die Königliche Regierung gegebenen Falles Anstand nehmen würde, diese Folgerung aus ihrem Standpunkte zu ziehen. Allen diesen auf die Art der Ausschreibung der fraglichen Lehrerstelle bezüglichen Bedenken wird der gedachte Bescheid nicht gerecht. Wir müssen dabei verbleiben, daß die Art der Ausschreibung weder dem gesetzlich feststehenden Grundsätze der Unabhängigkeit der Befähigung zur Bekleidung öffentlicher Aemter von dem Glauben des Bewerbers, noch berechtigten Berwaltungsgrundiätzen entspricht. Wir beehren uns deshalb, Ew. Ercellenz die ehrfurchtsvolle Bitte zu unterbreiten, die Königliche Regierung zu Potsdam geneigtest anweisen zu wollen, die Ausschreibung von Lehrstellen in der gedachten Weise nicht zu dulden. Am 3. Januar 1905 ging uns darauf nachstehender ministerieller Bescheid zu: Potsdam, den 28. Dezember 1904. Königliche Regierung. Abteilung für Kirchen- und Schulwesen. Tageb. Nr. II. 1699/12. Der Herr Minister der Geistlichen, Unterrichts- und Medizinal- Angelegenheiten hat uns beauftragt, den Central-Verein auf die Beschwerde vom 10. Oktober dieses Jahres über die Ausschreibung der Stelle eines evangelischen Oberlehrers an der höheren Knabenschule in Tegel in seinem Namen ablehnend zu bescheiden. gez. v. Brackenhausen.

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