Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 11 (1905)
- Issue
- Heft 2 (Februar 1905)
- Article
- Rechtsverletzungen?
- Date
- 1905-02-01
- Page
- 63 (sequence 3)
- Language
- German
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Rechtsverletzungen? 63 Am 23. März d. I. haben wir an das Königliche Provinzialschulkclleg'mm in Berlin folgende Eingabe gerichtet: „In der Anlage beehren wir uns, ein mehr als 100 000 deutsche Juden vertretender Verein, die 3. Beilage der „Vossischen Zeitung" vom 7. Februar 1904 zu überreichen, in der vom Gemeindevorsteher zu Tegel die Stelle eines evangelischen Oberlehrers an der Gemeinde-Realschule zu Tegel für den 1. Oktober 1904 zur Besetzung ausgeschrieben wird. Die Art der Ausschreibung erscheint nach unserm unvorgrerflichen Dafürhalten mit den gesetzlichen Vorschriften, inobesondere mit dem Gesetze vom 8. Juli 1869, nicht vereinbar. Man kann den deutschen Staatsbürgern jüdischen Glaubens nicht entgegenhalten, daß sie kein subjektives Recht auf eine bestimmte Anstellung haben; sie von dem Bewerb um die vorliegende Stelle auszuschließen, ist nach Lage der Sache den verfassungsmäßig und reichsgesetzlich bestehenden Rechten zuwider. Die Gemeinde-Realschule zu Tegel ist keine auf befondern Stiftungen beruhende Anstalt. Inwieweit das Glaubensbekenntnis zum Unterricht in Mathematisch-naturwissenschaftlichen Fächern in Beziehung steht, ist nicht ersichtlich. Da der Unterzeichnete Verein es sich zur Aufgabe gemacht hat, den Frieden unter den verschiedenen Glanbensbekenntnissen bei Wahrung der verfassungsmäßig garantierten Gleichberechtigung der Religionen zu fördern, so erscheint die ganz ergebene Bitte nicht unbegründet, der ausschreibenden Behörde zu erkennen zu geben, daß die Beschränkung der Bewerber in Beziehung auf ihr Glaubensbekenntnis der Lage der Gesetzgebung nicht entspricht, und der auf Grund des Ausschreibeus etwa erfolgten Wahl die Bestätigung versagen zu wollen." Daraus erhielten wir von der Kanzlei des Königlichen Provinzial-Schulkollegiums nachstehende vom 25. März 1904 datierte Benachrichtigung (Nr. III, 1422): „Die Eingabe vom 24. d. M., betr. Ausschreibung der evangelischen Oberlehrerstelle von dem Gemeindevorsteher in Tegel, ist der Königlichen Regierung, Abteilung II, in Potsdam zur ressortmäßigen Erledigung übersandt." Einen Monat später empfingen wir folgendes Schriftstück: Könialiche Regierung. Abteilung für Kirchen- und Schulwesen. Potsdam, den 27. April 1904. Erwiderung auf die Eingabe vom 24. März 1904. Der Charakter der Realschule in Tegel ist als evangelisch zu bezeichnen; den 76 evangelischen Schülern stehen nur 5 Katholiken