Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 11 (1905)
- Issue
- Heft 2 (Februar 1905)
- Article
- Rechtsverletzungen?
- Date
- 1905-02-01
- Page
- 62 (sequence 2)
- Language
- German
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62 Im deutschen Reich. Damals erklärte in der Sitzung des Abgeordnetenhauses vom 21. Jrnuar der konservative Abgeordnete v. Minnigerode: „Wer noch Ideale im Leibe hat, wessen Herz noch höher schlägt bei dem Gedanken an die Größe des christlichen Volkes deutscher Nation, der verlangt eine christliche Obrigkeit und verlangt christliche Lehrer für christliche Kinder!" Ihm entgegnete der Abgeordnete Rickert: „Mein Ideal, das ich in der Seele trage, ist anders. Ich erinnere mich, daß wir eine Verfassung haben, die von uns beschworen ist, eine Verfassung, welche den Wendepunkt in der inneren Entwickelung Preußens bedeutet, eine Verfassung, deren Lehren und Grundsätzen auch Ihr Meister, von dem Sie den Geist erhalten haben, der getaufte Jude Stahl, sich unterworfen hat. Sie wollen die Grundlage unserer Verfassung wieder Umstürzen; damit gehen Sie zurück hinter die Zeit von Stahl und Gerlach." Daß die Konservativen und ihr antisemitischer Anhang dieses Ziel erreichen würden, hielten Rickert und viele andere Volksvertreter im Jahre 1893 noch für eine Unmöglichkeit, trotzdem das für alle deutschen Bürger geltende Bundesgesetz vom 3. Juli 1869, welches die Befähigung zur Bekleidung öffentlicher Aemter vom religiösen Bekenntniffe unabhängig macht, auch damals schon vielfach durch eine künstliche Auslegung nahezu wirkungslos gemacht war. Die verfassungswidrigen Forderungen, die Herr von Minnigerode im Namen seiner Partei vor 11 Jahren formulierte, haben auch bis heute noch keine Rechtskraft durch eine Aenderung der preußischen Verfaffung ei langt, aber sie sind anfangs stillschweigend anerkannt und nach und nach, im Widerspruch mit Verfaffung und Gesetz, so vielfach erfüllt worden, daß sich anscheinend daraus ein Gewohnheitsrecht her auszubilden und der Artikel 12 der preußischen Verfaffung: „Der Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte ist unabhängig von dem religiösen Bekenntniffe" selbst an maßgebender Stelle vollständig in Vergessenheit zu geraten droht. Dagegen öffentlich Protest zu erheben, künstliche Auslegungen von Verfassung und Gesetz zu bekämpfen, besonders aber solche Akte an die Oeffentlichkeit zu bringen, die in ihrer Willkürlich keit an Rechtsverletzung streifen, erachten wir als unsere Pflicht, nicht nur, weil dadurch verbriefte Rechte unserer Glaubensgenoffen gekränkt werden, sondern auch weil wir deutsche Staatsbürger sind und in jeder Rechtsbeeinträchtigung eine schwere Schädigung unseres Vaterlandes erblicken. Wie weit dies auf einen Fall zutrifft, mit dem wir uns kürzlich beschäftigt haben, geben wir der öffentlichen Erwägung anheim: