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Im deutschen Reich · 1905-01-01 · Heft 1 (Januar 1905) · p. 31

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
11 (1905)
Issue
Heft 1 (Januar 1905)
Article
[Ohne Titel] / A. L.
Date
1905-01-01
Page
31 (sequence 12)
Language
German
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Umschau. 31 Bürgermeister Lueger, der vor Jahren erklärte, „nur ein Schuft oder Dummkopf kann Antisemit sein", später aber Führer der Antisemiten wurde, bei dem Journalstten-Kongresse versicherte, nicht nach Gesinnung und Konfession fragen zu wollen, drei Monate später aber an derselben Stelle im Rathause in einer Versammlung des Vereins „Christliche Familie" ermahnte, nur bei Christen zu kaufen, da diese den Christen die Nächsten seien. Das also darf in Wien ein Bürgermeister sagen, der als Jurist doch wissen muß, daß nach richterlichen Entscheidungen der Boykott eine gesetzlich verpönte Handlung ist! Der Vorstand der „Oesterreichisch-Jsr. Union" hat deshalb an Dr. Lueger ein Schreiben gerichtet, in dem über diese Aufforderung Zu einer vollständigen wirtschaftlichen Trennung zwischen den christlichen und jüdischen Bewohnern Klage geführt und dem Bürgermeister vorgeworsen wird, sowohl gegen das von ihm beschworene Staatsgrundgesetz, das die Gleichberechtigung aller Staatsbürger gewährleistet, als auch gegen den Z 362 des österreichischen Strafgesetzes, das den Boykott verpönt, verstoßen Zu haben. Es wird dann gesagt: „Würde die von Ihnen propagierte Absonderung der Christen von den Juden Zur Wahrheit werden, dann würden dies allerdings die mittleren und unteren Schichten der jüdischen Bevölkerung schwer empsinden, es würden aber auch Tausende von christlichen Gewerbetreibenden, Privatbeamten, Lehrern, Handlungsgehilfen, Arbeitern und Dienstboten, die von Juden und bei Juden Beschäftigung finden, ihres Erwerbes verlustig gehen. Zu innig verwebt und verbunden ist die Tätigkeit und Tüchtigkeit der jüdischen Bevölkerung Wiens mit der allgemeinen ökonomischen Entwicklung dieser Stadt, als daß sie aus das Geheiß eines wenn auch noch so machtbewußten Bürgermeisters aus dieser ausgeschaltet werden könnte. Wohl aber ist der von Ihnen erhobene Ruf geeignet, durch die Verschärfung der vorhandenen Gegensätze, durch die Wiederentfachung und die Verewigung des Rassen- und Klassenkampfes den Frieden der Bürgerschaft dauernd zu untergraben und damit das Gesamtwohl der Stadt schwer zu schädigen." Daß die „Verewigung des Rassen- und Klassenkampses" nicht nur die Wohlfahrt einer einzelnen Stadt, sondern eines ganzen Staates vernichten kann, ist eine Wahrheit, der sich selbst die leitenden Kreise Rußlands nicht mehr verschließen. Wenn aber die vorhandenen Gegensätze durch die Streberei gewissenloser Hetzer Jahre hindurch verschärft worden sind, ist es unendlich schwer, einen friedlichen Ausgleich wieder herbeizuführen. Der vor einigen Wochen ver-

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