Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 10 (1904)
- Issue
- Heft 12 (Dezember 1904)
- Article
- [Ohne Titel]
- Date
- 1904-12-01
- Page
- 686 (sequence 3)
- Language
- German
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080 Im deutschen Reich. schäftliche Mitteilungen, berichtete dabei, daß in den letzten Tagen aus Hamburg die Anmeldung von 140 neuen Mitgliedern eingegangcn sei, sowie daß durch eine ganze Reihe von Dereinsversammlungen in Berlin und auswärts die Vereinssache hoffentlich weitere Förderung erfahren werde. Daran schloß sich ein Nachruf für die in letzter Zeit Hingeschiedenen Vereinsmitglieder, Rabbiner vr. Tobias Cohn und Direktor William Bambus in Berlin, Stadtältefter Kurtzig in Jnowrazlaw und Gemeindevorsteher E. Stern in Aachen. Unter Hinweis auf die hohe militärische Ehrenstellung des kürzlich verstorbenen Glaubensgenoffen Ottolenghi im italienischen Heere besprach der Redner die Haltung des preußischen Kriegsmknisters General von Einem gegenüber den Beschimpfungen deutscher Soldaten jüdischen Glaubens durch Böckler und Liebermann und rühmte dafür die charaktervolle Haltung des jüdischen Sanitätsosfiziers vr. Lachmann. Nachdem der Redner noch die Pückler-Angelegenheit gestreift und darauf hingewiesen hatte, wie sich jetzt die anderen Antiiemitenführer nach Art der das sinkende Schiff verlassenden Ratten von dem Dreschgrafen lossagen, besprach er die traurige Lage der Glaubensgenossen in Rußland und schloß mit dem Ausdrucke der Hoffnung, daß jenen und auch uns deutschen Juden bald die Morgenröte einer bessern Zeit erstrahlen möge. Lebhafter Beifall wurde auch diesen Ausführungen gezollt. Nach Eröffnung der Debatte teilte der Vorsitzende auf Veranlassung des Abgeordneten vr. Max Hirsch mit, daß die Deutsche und Freisinnige Volkspartei im Reichstage folgende Interpellation über das Treiben des Grafen Pückler-Kl.-Tschirne eingebracht haben: „Hat der Herr Reichskanzler davon Kenntnis genommen, daß seitens des Grafen Pückler und seines Anhanges durch Reden in öffentlichen Versammlungen und durch Verteilung von Flugschriften an öffentlichen Orten fortgesetzt in Verletzung von § 130 des Strafgesetzbuchs in einer den öffentlichen Flieden gefährdenden Weise verschiedene Bevölkerungsklaffen zu Gewalttätigkeiten gegen einander angereizt werden? Welche Maßnahmen gedenkt der Herr Reichskanzler zu ergreifen, um einer Wiederholung solcher den öffentlichen Frieden gefährdenden Verletzungen der Reichsgesetze vorzubeugen?" Da sich niemand weiter zum Worte meldete, wurde hierauf die Versammlung geschloffen. — Die Art, wie die erwähnte Interpellation in der Versammlung selbst zur Kenntnis des Central-Derrins gebracht wurde, beweist klar und deutlich, daß die Vermutung der „Staatsbürger-Zeitung", „die Formulierung der Interpellation sei in jüdischen Jntereffenkreisen zu suchen", ebenso widersinnig ist, wie die von ihr aufgestellte Behauptung, daß auch der