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Im deutschen Reich · 1904-12-01 · Heft 12 (Dezember 1904) · p. 658

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
10 (1904)
Issue
Heft 12 (Dezember 1904)
Article
[Ohne Titel] / A. L.
Date
1904-12-01
Page
658 (sequence 6)
Language
German
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658 Im deutschen Reich. mutzten aber alle Antisemiten werden, sonst wären sie Dusselköpfe, Schlafmützen und Nachtwächter . . . Sehr vorsichtig tri'rckre sich Graf P ickler au?, als er aufforderte den Juden die Tu e zu wetten; man wrffe ja, recht fmi tfctid), so wie er es meine. Z m Schluß enlä'te er, nachdem er noch verschiedene Kraftauewücke gebraucht harte, daß er auf göttlichen B febl seine Aaitation berreibe, obglerch er Wiste, daß er entweder im Irrenhaus oder im G fängnis endigen werdea Dazu bemerkt die durchaus nrcht judenfreundliche „Tägliche Rundschau": «Daß jemand den Grasen Puckier mir Luther vergleicht, fi den wir unerhört, und waS Der Graf von «göttlichem Beiehl" gesprochen haben soll das würde bart an Basphemie streiken. Daß überhaupt Graf Pückler in Vororten usw. ungehindert reden darf, während ihm das in Berlrn polizeilich verboten rft. macht einen merkwürdigen Eindruck." — Da dem Grafen in der Münchener Heila statt b zeugt worden ist, daß er keineswegs unzurechnungsfähig, sondern für reine Handlungen vollständig verantwortlich zu machen sei. entfallen auch die letzten Bedenken der Strafbedörden, ihn wegen Verletzung des § 130 des Strafgesetzbuchs zur Verantwortung zu ziehen. Durch immer neue Delikte ist das Material, das dabei vorliegt, wefenrlich vermehrt, aber auch das Strafverfahren verzögert worden. Diese Verzögerung mag die nächste Vera lastung zu der von der deutschen und der frnsrnniaen Volkspartei des Reichstag s angebrachten Int rpell tion gewesen sein, durch welche der Reichskanzler ersucht wird, sich darüber zu äußern, „welche Maßnahmen-er zu ergreifen gedenke, um einer W ederholung solcher, den eff nilichen Frieden gefährdenden Benetzungen der Rerchsgesetze voriubeuzen". Daß die Regierung veranlaßt wird. öffentlich kundzugeben, wie weit sie geneigt ,st. die rohesten Formen der Angrrffe auf die drrrch das G^sitz vom 3. Juri 1869 gewährleistete Gleichberechtigung der judnchen Deutschen künftig zu verhüten, liegt sicher nicht nur im Interesse.der Juden, sondern der deutichen Geiamtbevölkerung. Im «Berliner Tageblatt" ist am 22 November ein Artikel «Staatsbürger erster, zweiter und dritter Klasre* veröffentlicht werden, in welchem dargelegt wurde, daß iwar nach den Grundgesetzen des Reiches und Preußens alle Staatsbürger gleich f ien, daß aber die Staatspraxis im Widerip'uch rmt diesen Grundsatz« n gehandbabt werde. In dem b.tr ffe den Aufsatze wurden der dritten Klasse sämtliche Juden ohne irgendwelche Rücksicht auf ihre politische Parteizugehörigkeit zugezählt. Wie weit dres zutnffr, kann ununtersucht bleiben; in einigen Ressorts der Verwaltungen find jedenfalls feit Jahren bedauerliche Erscheinungen hervorgetreten, welche zu der

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