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Im deutschen Reich · 1904-12-01 · Heft 12 (Dezember 1904) · p. 651

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
10 (1904)
Issue
Heft 12 (Dezember 1904)
Article
Der Leibzoll deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens im XX. Jahrhundert
Date
1904-12-01
Page
651 (sequence 3)
Language
German
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Der Leibzoll deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens 651 treffenden Regierungen ernste Vorstellungen darüber zu macken und mit aller Emfchiedenhrit von ihnen zu fordern, dah ste französische Juden mit dieser demütigenden Abgabe in Zukunft verschonen stllen. Dieses schneidige Auftreten der französischen Republik machte Eindruck. Aus Furcht fügten sich bald die deutschen Fürsten ine Unvermeidliche und befreiten die französischen Juden von dem Lerbzoü, der für deutsche Juden noch eine geraume Zeit bestand. Was F-ankre^ch damals vermocht hatte, sollte das mächtige Deu'sbe Reich Rußland gegenüber jetzt nickt vermögen? Was die französischen Gesa äfrsnäger im Jahre 1801 erwirkt, sollten untere Minister und Gesandie nickt erwiiken können? Haben die schönen, stolzen Worte des ersten R ichekanzlerö: „Wir Deutschen fürchten Gott, aber sor st nichts in der Welt" in unseren Tagen keine Geltung mchr? — DaS Rundschreiben*) des damaligen französischen G n.-Regierungekemmiffars He rn Jollivet, betreffs des Leibzrlls an die Gesckäftsräger der französi chen Republik bei den deutschen Höfen, ist so lehrrerch, imereffant und fubrt eine solche entschiedene Sprache, das es wert ist, hier wörtlich in E innerung gebracht zu werden: Schreiben des Gen.-Regierungekommissars Herrn Jollivet in den 4 neuen Departementen an die Geschäftsträger der fränkischen Republik bei den teutschen Höfen vom Juni 1801. „Seit die fränkische Armee, im Vollzug des am 20ten Pluviose abgeschlossenen Friedensvertrags von Luneville, das rechte Rheinufer verlassen hat, erhalte ich von allen Seiten die bittersten Klagen, daß die Beamten und Ginnebmer des Lerbzoll", den mehrere Fristen und Herrsch sten des teutschen Reichs, ein m Her komm n gemäß, auf dre dem jüdischen Glauben ergebene Volk klaffg' legt haben, dens.lben auch den frärikücken Bürgern auflegen, dre, um nicht diesem eben so abgeschmackten als druckenden Unter schiede in der Behandlung der Glaubensbekenntnisse ausgesetzt zu seyn. sich gezwungen sehen, allen Verkehr und jede Handelsverbindung mit den jenseitigen Rheinländern ernstwerlen zu unterbrechen, bis man von Seilen der teurichen Regierungen, mit welchen wir in freundschaftlichem Verhältnis stehen, aufdören wird, einen w schimpflichen Unrerschied zwischen den Menschen zu machen. V rgeben? sucht man die Beibebaltuna dies s Lerbzolls rn Betreff der f änki chen Bürger auf den löten Artikel des Friedens von Campo *) Siehe Scheppler: Neber die Aufhebung des Judenleibzolls S. 157, Urkunde Nr. VI.

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