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Im deutschen Reich · 1904-12-01 · Heft 12 (Dezember 1904) · p. 650

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
10 (1904)
Issue
Heft 12 (Dezember 1904)
Article
Der Leibzoll deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens im XX. Jahrhundert
Date
1904-12-01
Page
650 (sequence 2)
Language
German
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650 Zm deutschen Reich. Was soll das Ausland von der Groß- und Weltmacht Deutschlands denken, wenn es nicht die Kraft besitzt, seine Staatsbürger jüdischen Glaubens gegen die Plackereien in dem barbarischen Rußland in Schutz zu nehmen, w.nn es nickt den Mut hat, dem russischen Koloß die Worte zuzurufen: hoc volo sic jubeo! Graf Bülow, der sonst ein Meister des Stils und der Rede, ein feiner Kenner der Geschichte ist, müßte dem lieben, russischen Nachbar und Freunde etwa folgendes sagen: „Wie Du Deine Juden behandelst, geht mich nichts an, obgleich ich vom Standpunkt der Zivilisation und der Humanität auch dagegen Protest erheben müßte, allein ich halte au dem Pl inzipe st st, mich in interne Angelegenheiten eines benachbarten Staates nicht hineinzumijchen. Dagegen darf ick es nicht dulden, daß Du meine Xuden, die nach der Derfaffung des Staates, besten Reichskanzler und Repräsentant ich zu sein die Ehre habe, gleichberechtigte Bürger sind, chrkanierst, schädigst und sie zu außergewöhnlichen Abgaben heranzrehst. die an den Leibzoll unseligen Andenkens erinnern." Und Graf Bülow hätte Recht, wenn er die Summe von 500 Rubeln und 50 Rubeln, die die jüdischen Handlungsreisenden in Rußland, im Gegensatz zu ihren christlichen Kollegen, beim Löten des Gewerbescheins auf d«n Namen der Firma und beim Lösen des Commis-Loyageur-Scheins auf ihren eigenen Namen zu entrichten haben*). mit dem berüchtigten Leibzoll vergleichen würde. Denn di se Abgabe, die Rußland von den deutschen Geschäftsleuten jüdischen Glaubens erhebt, ist ebenso ungerecht, ebenso - empörend, ebenso drückend und entwürdigend wie der Leibzoll der Juden in den finsteren Zetten des Mittelalters gewtsen ist, das für die Juden bekanntlich bis ins 19. Jahrhundert sich hinzog. Die Geschichte des Leibzolls lehrt uns aber auch, daß nur durch das Machtwort der Regierung diese bedrückende Steuerlast und die damit verbundene Demütigung demscher Sraatsbürger aufgehoben werden könne. Als nämlich im Anfänge deS vorigen Jahrhunderts eS deutschen Fmstm gefiel, die französischen Juden, die in Handels^ sckäften über den Rhein gekommen waren mit dem Leibzoü zu belästigen, beklagten sich diese wegen dieser Unbill bei der französischen Regierung. Diese fühlte sich durch die Schmach, die die deutschen Fürsten den französi chen Juden zugefügt haben, in ihrer Ehre gekränkt und beauftragte sofort ihre Geschäftsträger bei den deutschen Höfen, den be- *) Vgl. die Men des LentralvereinS d. TtaatSb. jüd. Glaubens: Berkehr mit Rußland.

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