Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 10 (1904)
- Issue
- Heft 12 (Dezember 1904)
- Article
- Der deutsch-nationale Handlungsgehilfen-Verband (D. H. V.)
- Date
- 1904-12-01
- Page
- 645 (sequence 7)
- Language
- German
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Der Deutsch-nationale Handlungsgehilfen-Verband. (D. H. D.) 61L auch aus der Tätigkeit seiner Mitglieder in jüdischen Häusern Vorteile zu ziehen. Es besteht eine Abteilung des Verbandes für Stellen-Vermittelung, welche durch ein System von Fragebogen über solche Geschäfte Auskunft einzieht, welche Stcllen zu besehen haben. Diese Fragebogen, welche an Derbandsmitglieder versandt werden, enthalten Fragen nach dem Glaubensbekenntnis des Inhabers und nach allerhand intimen Verhältnissen des Hauses und der Wirtschaft, z. B. nach der Behandlung, der täglichen Arbeitszeit, der Tischzeit. Es wird gefragt, ob der Angestellte die Gehälter für auskömmlich hält, ob die Angestellten oftmals wechseln, und schließlich, ob die Annahme der Stelle von dem Vereinsmitgliede empfohlen werden kann. Vergegenwärtigt man sich, daß der Verband die strengste Geheimhaltung der Auskünfte verspricht, und daß die jungen Leute, häufig noch nicht großjährig, in dem angedeuteten antisemitischen Geiste erzogen sind, so wird man sich vergegenwärtigen können, wie angenehm es für einen jüdischen Prinzipal sein muß, solchen Spion im Hause zu haben. Es ist denn auch vorgekommen, daß unter der Billigung des Verbandes junge Leute in jüdischen Häusern ihre Zugehörigkeit zum Verbände so lange verheimlichten, bis ihnen aus irgend einem Grunde gekündigt war, und daß sie dann in provozierender Weise ihre Vercinszugehörigkeit dokumentierten und ihren antisemitischen Standpunkt unter Berufung auf den Rechtsschutz des Verbandes hervorkehrten. Il.ber den Ton, in welchem der Verband bei diesen und ähnlichen Gelegenheiten namens seiner Mitglieder mit den Prinzipalen, insbesondere den jüdischen, verkehrt, haben wir in der Zeitschrift „Im Deutschen Reich" schon wiederholt Mitteilungen gemacht. Daß aber der gute Ton nicht nur gegen Prinzipale, sondern auch gegen Behörden seitens des D. H. V. nicht immer gewahrt wird, hat die Berliner Stadtverordneten-Versammlung noch im Dezember 1904 erfahren, als die Berliner Ortsgruppe des D. H. V. sich herausnahm, in einer Bittschrift den städtischen Behörden zu schreiben, sie hätten sich als AusführungsorganedersozialenReichsgesetze „unfähigundunwürdig" erwiesen. In solchen Anschauungen groß geworden und in dieser Tonart ausgebildet, gehen nun die Ortsgruppen des D. H. V. an die neueste Aufgabe der Standesvertretungen heran, die Wahlen zu den Kaufmannsgerichten. Das offensichtliche Bestreben des Verbandes ist eS, in diese Kaufmannsgerichte ihre örtlichen Vertreter als Beisitzer hineinzubringen. Rach den von uns mitgeteilten Proben des in den Ortsgruppen herrschenden Geistes wird man unschwer erkennen, daß, um dort eine Rolle zu spielen, das Poltern mit nationalen Phrasen