Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 10 (1904)
- Issue
- Heft 11 (November 1904)
- Article
- Berlin
- Date
- 1904-11-01
- Page
- 616 (sequence 6)
- Language
- German
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t>16 3m deutschen Reich. und Handwerker sind, doch auch zahlreiche Kaufleute über die Grenze ziehen. Jeder über die Grenze hereinziehende Kaufmann bringt aber ferner auch das in seinen bisherigen geschäftlichen Beziehungen liegende Kapital teilweise in das Inland hinein und bereichert damit die deutsche Volkswirtschaft. Wer sich in England, in Nordamerika und in Südafrika etwas genauer umsehen will, wird dort manchen osieurcpäischen Juden oder Abkömmling eines solchen finden, der Herne zu Gunsten der englischen oder nordamerikanischen oder südafrikanischen Volkswirtschaft dem deutschen Handel einen recht unbequemen Wett, bewerb macht, während, wenn Deutschland, das jenem osteuropäischen Juden ursprünglich näher lag, gastlich ihm seine Arme geöffnet hätte, seine Arbeitskraft, sein Scharfsinn und sein Vermögen heute dem deutschen Staate zu gute kämen. Wie lange wird es noch dauern, bis Rußland seine die Juden knebelnden Gesetze lockerte Dann wird die deutsche Muttersprache der Juden in Rußland aufhören, und auch der russische Handel wird unter den Händen der russischen Juden ein gefährlicher Wettbewerber des deutschen werden. Selbst abgesehen von der Polenpolitik, erscheint cs als eine Verblendung, wegen gewiffer Unbequemlichkeiten der Uebergangszeit diesen Schah an Arbeitskraft und Vermögen, den man durch das Band der Sprache schon halb besitzt, und der nur auf die Erlaubnis wartet, um ganz herüberzukommen, sich ohne jede Auswahl mit aller Macht vom Leibe zu halten und ihn seinen Mitbewerbern zuzujagen — eine Verblendung, die nur zu erkären ist durch ein Nachgeben gegenüber kirchlichen Einflüssen oder durch Vorurteile der Rasse. Aber niemand kann zweien Herren dienen, dem Staat und der Krrche, und Pflicht des Staatsbeamten ist es, im Fall des Widerstreits das staatliche Interesse dem kirchlichen voranzusetzen. Und nicht woher der Körper abstammt, sondern unter dem Einfluß welcher Sprache und zugehörigen Schrifttums der Geist erzogen ist, entscheidet für die Zugehörigkeit zum Volke. Die Verwaltung des Staates der Hohenzoüern hat in vergangenen Jahrhunderten diesem Staat nicht zu dessen Schaden den Gewerbe fleiß der vertriebenen Hugenotten und der vertriebenen Salzburger zugeführt. Möge sie sich weitsehend genug beweisen, um auch den aus ihrem Lande gedrängten russischen Juden die Aufnahme in die von ihnen begehrte neue Heimat nicht zu verschließen. Makower, Rechtsanwalt". Der „Voff.-Ztg." wild geschrieben: „In der Frage der russischen Auswanderung ist vom Hilfsverein der deutschen Juden seit längerer Zeit mit den Schiffahrtsgesellschaften in Bremen und Hamburg unterhandelt worden. Diese Verhandlungen waren zunächst