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Im deutschen Reich · 1904-11-01 · Heft 11 (November 1904) · p. 585

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
10 (1904)
Issue
Heft 11 (November 1904)
Article
Auge um Auge, Zahn um Zahn
Date
1904-11-01
Page
585 (sequence 3)
Language
German
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Auge um Auge, Zahn um Zahn. 585 r.trben, näher zu bestimmen, — nach den Forschungen der neueren protestantischen Geschichtstheologen liegt die Zeit ihrer Entstehung wie die Verfasserschaft und der Anteil Jesu daran im Dunkeln, — so ist es doch gewiß, daß die Zeit, in der das „Auge um Auge, Zahn um Zahn" niedergeschrieben wurde, durch Jahrhunderte von der Zeit der Bergpredigt getrennt war, zu fortschreitender Entwickelung also genügender Raum gelassen war.*) Die geschichtliche Bedeutung unseres Satzes mag noch weiter (! läutert werden. Sobald bei einem Volke, das Bedürfnis zu strafen, d. h. geschehenes Unrecht am Täter zur Vergeltung zu bringen, entsteht, erhebt sich die Frage nach der Strafe, d. h. der Art und dem Maße der Vergeltung. Unser verfeinertes Strafsystem ist das Ergebnis einer jahrtausendalten Entwickelung, wie es denn in absehbarer Zeit selbst wieder das Opfer der künftigen Entwickelung werden wird. In den Urzeiten der Völker übte man Rache gegen den Missetäter, und diese war, wie Köhler, der Berliner Professor, der geniale Bahnbrecher und Führer auf dem Gebiete der vergleichenden Rechtswissenschaft, in einer seiner neuesten Schriften (in der Rechtsencyklopädie) sagt „unbändig und blind; sie kannte in ihren ersten Entwicklungsstufen kein Maß und kein Verhältnis." Erst später „entwickelten sich gewisse Verhaltungsgrundsähe; insbesondere sollte die Rache mit dem Unrecht ein bestimmtes Gleichmaß zeigen." Man fand dieses Maß Ln der Uebeltat selbst: man erwiderte sie zur Strafe. ,Als sich das soziale" (nicht mehr vom Verletzten oder seiner Sippe, sondern vom Staat ausgeübte) Strafrecht entwickelte, trat der Gedanke der Sühne und damit das richtige Verhältnis zwischen Schuld und Strafe oft nur in sehr getrübter Form hervor. Zwar, eine gewisse Derhältnismäßigkeit hatte sich schon in den Blutrachezeiten fcstgestllt und die Idee: wie man verletzt hat, müsse man wieder verletzt *) Bezüglich der „Bergpredigt* erinnern wir daran, was der 1899 verstorbene Rechtsanwalt Emil Lehmann in Dresden in seinem „Offenen Brief an Herrn Professor Friedrich Paulsen' (veröffentlicht Dezember 1897 im „Im deutschen Reich") schrieb: .Sie wiederholen 0, 66) die alte Ueberhebung der Bergpredigt über das Alte Testament, obgleich doch jedem BibeUundigen klar ist, daß in ihr die Worte des Alten Testaments unrichtig wiedergegeben find, daß nirgend hier ein Wort zu finden ist vom Haffe der Feinde, obgleich jedem Denker einleuchten muß, daß es ein Sophistenstück ersten Ranges ist, Rechtsparömien, wie das sprichwörtliche »Auge um Auge", mit Sitten- Vorschriften in Parallele zu setzen."

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