Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 10 (1904)
- Issue
- Heft 10 (Oktober 1904)
- Article
- [Ohne Titel]
- Date
- 1904-10-01
- Page
- 561 (sequence 5)
- Language
- German
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VereinsnachrichLen. 561 erwähnten Bekehrungs-Predigt kein Grund vorhanden sei, von einer antisemitischen Bewegung in Ems zu reden, dort vielmehr glücklicherweise konfessioneller Friede herrsche. Die uns von befreundeter Seite unterbreitete Rügen'sche Bade- und Hotel-Zeitung", welche sich selbst als „Amtliche Fremdenliste für die Ostseebäder Saßnitz, Crampas, Lohme, Breege und Hiddensee" bezeichnet, verweist an leitender Stelle auf ein Verzeichnis antisemitischer Bade- und Kurorte bezw. Kurhäuser und Gasthöfe, in welchem speziell für Pommern Bansin, Sellin, Beckers Strandhotel in Swinemünde, Insel Vilm und Zinnowitz als antisemitisch bezeichnet sind. Die Redaktion der Rügen'schen „amtlichen" Fremdenliste knüpft daran die Bemerkung: „Ob die Liste damit erschöpft ist? Wir glauben's nicht." — Wir aber glauben nach den bisher gemachten Erfahrungen, daß es immer nur vereinzelte Behörden und einzelne Gasthöfe sind, welche die Bezeichnung „antisemitisch" verdienen, oder sich selbst als antisemitisch gerieren. Diese wollen wir möglichst dauernd im Auge behalten und wir bitten deshalb unsere Leser, uns zu diesem Behufe ihre bezüglichen Erfahrungen gefälligst mitzuteilen. Ein Mitglied unseres Vereins, welches in einer Strafsache als einziger Zeuge zu einem Termin geladen war, den das Königliche Amtsgericht Berlin I auf den 19. September anberaumt hatte, bat den betreffenden Amtsrichter wiederholt, ihn von dem Erscheinen in diesem Termin zu entbinden bezw. den Termin auf einen anderen Tag als auf den heiligsten Feiertag der Juden zu verlegen, zumal es sich nicht um eine schleunige Sache handelte. Der Antrag wurde von dem Amtsrichter abgelehnt. Die hiergegen eingelegte Beschwerde im Dienstaufsichtswege, in welcher insbesondere auf die Entscheidung des Breslauer Oberlandesgerichts vom 3. April 1898 und einen Bescheid des Herrn Präsidenten des Königl. Kammergerichts vom r. September 1899 hingewiesen wurde, erwies sich als erfolgreich. Der betreffende Herr erhielt am 14. September von dem Herrn Amtsgerichts-Präsidenten die Mitteilung, daß der für den 19. September anberaumte Termin, zu dem er als Zeuge geladen worden sei, verlegt worden ist. Der Kaiserl. Ober-Postdirektion zu Oldenburg haben wir s.Zt. mitgeteilt, daß Herr Postasiistent Binneweis in Papenburg seine am 5. Februar d. I. in einer Zuschrift an das „Berliner Blatt" kundgegebene antisemitische Gesinnung auch im Verkehr mit dem Publikum hervortreten lasse. Wie uns von glaubwürdiger Seite mitgeteilt worden sei, habe er, als der Schüler Markus Hes für den Lehrer L. Strauß in Papenburg die Postsachen abholte, auf die bescheidene