Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 10 (1904)
- Issue
- Heft 10 (Oktober 1904)
- Article
- Berlin
- Date
- 1904-10-01
- Page
- 548 (sequence 5)
- Language
- German
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548 Im deutschen Reich. Prof. Maybaum in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des „Rabbiner- Verbandes in Deutschland" an den Kriegsministcr mit der Bitte, den jüdischen Soldaten, so weit dies der Dienst gestatte, am Neujahrsfeste (10. und II. September), insbesondere aber am 19. September, dem Dersöhnungstag, zur Teilnahme am jüdischen Gottesdienst freigcben zu wollen. Hierauf ging ihm folgendes Schreiben zu: „Eurer Hochwürden teilt das Kriegsministerium ergebenst mit, daß die General-Kommandos im Sinne des dortseitigen gefälligen Schreibens vom 23. August 1904 benachrichtigt worden sind." Der im Frühjahr dieses Jahres begründete Verband der deutschen Juden hat dem Herrn Kultusminister eine Petition in Angelegenheit des bevorstehenden Schulgesetz - Entwurfes überreicht. Unter voller Wahrung des grundsätzlichen Standpunktes der paritätischen Schulen wird darin der Herr Minister aufgefordert, bei Ausgestaltung der konfessionellen Schulen die Gleichberechtigung des israelitischen Religionsbekenntnisses zu wahren, und dies in eingehender Weife ausgeführt. Ebenso hat der Verband bei dem Herrn Handclsminister und einer Reihe hervorragender Parlamentarier Schritte getan, um bei der beabsichtigten gesetzlichen Regelung der kommunalen Schlachthäuser jeden Eingriff in die verfassungsmäßige Gewissensfreiheit der orthodoxen Israeliten durch Verbieten des Schächtens künftighin zu verhindern. Am 1. September ist eines unserer verehrtcsten Mitglieder, Justizrat vr. Hermann Staub im kräftigsten Mannesaltcr einem qualvollen Leiden erlegen. Der Vorstand der Berliner Anwaltskammer rühmt ihm nach, daß feine hervorragenden wissenschaftlichen Leistungen ein ruhmvolles Blatt in der Geschichte der deutschen Rechtswissenschaft, wie in der freien Advokatur Deutschlands bilden. In dem ihm von dem Berliner Anwalts-Verein gewidmeten Nachruf heißt es: „Mit der deutschen Juristenwelt rühmen wir den genialen Mann, der in Theorie und Praxis Meisterhaftes geleistet und dauernde Denkmale geschaffen hat. Wir aber besaßen in ihm noch mehr. Aus unseren Reihen hervorgegangen, in unseren Reihen wirkend, gewann er durch seines Geistes Taten unsere Bewunderung, durch seines Wesens Liebenswürdigkeit unsere Freundschaft. In Stolz und Schmerz tönt es aus der gesamten Berliner Anwaltswelt zugleich: „Er war unser!" — Unser geschätztes Central-Dereins-Mitglied Rechtsanwalt vr. Ernst Auerbach hat in der „FrankfurterZeitung" „ZurErinnerung an Herrmann Staub", das, waS dieser Mann für die deutsche Rechtspflege geleistet hat, in trefflicher Weise geschildert, seine wissenschaftliche Bedeutung auf dem Gebiete des Handelsrechts hervorgehoben, den Wert seines „Kommentars zum all-