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Im deutschen Reich · 1904-10-01 · Heft 10 (Oktober 1904) · p. 547

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
10 (1904)
Issue
Heft 10 (Oktober 1904)
Article
Berlin
Date
1904-10-01
Page
547 (sequence 4)
Language
German
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Korrespondenzen. 517 ihre Zustimmung zu erteilen. Wie die „Jüdische Presse" berichtet, bezeichnet? der Referent, Herr Prof. Blaschke, das Vorkommnis als ein glücklicherweise sehr seltenes, das mit aller Schärfe verfolgt werden müsse. Der in der „Zukunft" veröffentlichte Aufsatz zeuge nicht nur sachlich von einer argen Unwissenheit und von grober Entstellung, sondern auch der Ton, in dem der Artikel geschrieben ist, sei geradezu salopp: es fänden sich darin Ausführungen, welche an Gotteslästerungen hart streifen, wenn sie nicht tatsächlich Gotteslästerungen sein sollen. Es sei eine müßige Frage, inwieweit der Beamte für den Artikel verantwortlich gemacht werden könne. Wie dem auch sei, ein jüdischer Beamter könne unmöglich zu dem Resultat kommen, die Juden sollten „untertauchen." Sollte sich an die Entlassung etwa ein Prozeß knüpfen, so müsse diese Angelegenheit vor der breitesten Oeffentlichkeit verhandelt und das Verhalten des Beamten, für das ja die Gemeinde in keiner Weise verantwortlich gemacht werden könne, auf das Schärfste gebrandmarkt werden. Herr Prof. Geiger wies mit Entschiedenheit die Angriffe zurück, die im Verlauf dieser Angelegenheit gegen ihn selbst und die Bibliotheks-Kommission erhoben wurden. Er erklärte, daß er nicht nur den Artikel mißbillige, sondern namentlich sowohl die Torheit wie die Feigheit verdamme, welche sich aus der Veröffentlichung ergebe. Die Behauptung, daß Fromer nur auf die Empfehlung des Herrn Prof. Delitjch angesteüt sei, widerspreche völlig den Tatsachen; ein Zusammenhang zwischen dieser Empfehlung und der Anstellung Fromers existiere absolut nicht. Die Repräsentanten- Versammlung schloß sich selbstverständlich einmütig dem Anträge des Gemeinde-Vorstandes auf sofortige Dienstentlassung des Bibliothekars an. Der geschäftsführende Vorstand des Rabbinerverbandes in Deutsckland hat dem Justizminister den Wunsch vorgetragen, die Amtsgerichte möchten angewiesen werden, daß sie Ln gleicher Weise, wie sie den zuständigen evangelischen oder katholischen Geistlichen von Sühneterminen in Ehesachen Mitteilung machen, über die in Ehesachen jüdischer Parteien anberaumteu Sühnetermine den zuständigen Rabbiner benachrichtigen. Der Justizminister empfahl in einer Verfügung vom 31. v. M. (veröffentlicht in der Nr. 32 des Justiznlinisterialblattes vom 9. Septbr. d. I.) den Amtsgerichten, diesem Wunsche nach Möglichkeit entgegenzukommen und da, wo die Zuständigkeit eines bestimmten Rabbinats nicht offen liegt, die betreffende Mitteilung dem Vorstande der nächsten Synagogen-Gememde zugehen zu lassen, der für die Weitergabe seinerseits Sorge tragen werde. — Da die Manöver der preußischen Armee in diesem Jahre in die Zeit der hohen Feiertage fielen, wandte sich Rabbiner

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