Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 10 (1904)
- Issue
- Heft 10 (Oktober 1904)
- Article
- [Ohne Titel] / A. L.
- Date
- 1904-10-01
- Page
- 532 (sequence 3)
- Language
- German
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532 Im deutschen Reich. oder doch die wesentlichsten, vom Judentum herzuleiten oder auf die Juden zuzuspihen." Dasselbe Blatt verweist dabei auch darauf, daß jetzt selbst die Vertretung der demokratischen „Reformer", d. i. der sogenannte Zimmermann'sche linke Flügel des Antisemitismus, offen erklärt, .der Antisemitismus sei nur Ausgangspunkt, das deutsch-nationale Leben das Endziel der Partei" und daß die „Staatsbürger-Zeitung" den Dresdener Parteitag der Reformer mit einem Artikel begrüßte, in dem der Rückzug von dem „Gassen-Antisemitismus" mit der Versicherung bemäntelt wurde, „daß die Partei das Judentum nur bekämpfen wollte, weil es in den 70er Jahren auf wirtschaftlichem, geistigem und sittlichem Gebiete die entsetzlichsten Verwüstungen angerichtet hätte." Daß dieser den Juden gemachte Vorwurf auf sehr schwachen Füßen steht, ist den Führern der Reformpartei selbstverständlich bewußt; er soll ihnen ja auch nur als Mittel zu dem Zweck dienen, den Antisemitismus in den Hintergrund und die Mittelstands-Politik, das Alpha und Omega ihrer politischen Weisheit in den Vordergrund zu schieben. Dies ist denn auch auf dem Dresdener Parteitage der Deutschen Reformpartei nachdrücklichst bewirkt worden. Der Berichterstattung über die Tätigkeit der Parteivertreter in den Landtagen folgte eine von dem Neichstagsabg. Bruhn angeregte Durchsicht des Parteiprogramms, wobei zu § 19 eine wichtige Aenderung vorgeschlagen wurde. Nach den Beschlüssen des Erfurter Parteitages vom Jahre 1895 lautete dieser Paragraph „Aufhebung der Gleichberechtigung der in Deutschland lebenden Juden und Stellung derselben unter ein besonderes Fremdenrecht; namentlich Ausschluß der Juden aus allen amtlichen und einflußreLchen Stellungen, Aufstellung und dauernde Führung einer Statistiküber die in Deutschland lebenden Personen jüdischen Stammes, Verbot der Einwanderung fremder Juden, Schächtverbot, wissenschaftliche Prüfung der jüdischen Religionsvorschriften bezüglich ihres Inhalts und ihrer Verbindlichkeit." Die beanttagte neue Fassung besagte nur: „Fernhalten der Juden von allen Berufen, in denen ihre Betätigung wegen ihrer Eigenart für unsere Kulturentwicklung schädlich ist, insbesondere Ausschluß von den gesetzgebenden Körperschaften, vom Richterstande, vom Offiziersstande und vom Berufe eines Lehrers an öffentlichen Schulen, die von Kindern germanischen Stammes besucht werden, Fernhaltung jüdischer Kinder aus den öffentlichen Schulen für Kinder germanischen Stammes, Zulaffung der Juden zu den Berufen des Rechtsanwalts oder Notars und des Arztes nur nach der Kopfzahl ihrer in Deutschland ansässigen Raffegenoflen, Verhinderung der Aenderung jüdischer Familiennamen, Führung einer Statistik über die in Deutschland lebenden Personen