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Im deutschen Reich · 1904-10-01 · Heft 10 (Oktober 1904) · p. 512

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
10 (1904)
Issue
Heft 10 (Oktober 1904)
Article
Das Judentum und der Staat
Date
1904-10-01
Page
512 (sequence 2)
Language
German
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512 Im deutschen Reich. Es möchte also Wohl von Wichtigkeit und Bedeutung sein, daß wir untersuchen inwieweit dieser Vorwurf gerechtfertigt ist, inwieweit das Judentum und die Juden tatsächlich den Vorwurf verdienen, ein auflösendes, zersetzendes, staatsfeindliches Element in der menschlichen Gesellschaft und in ihren einzelnen Teilen zu bilden". Der Redner stellte nun zunächst den Begriff des Staates fest, prüfte dann an der Hand dieser Definition die jüdische Geschichte und erörterte die Grundsätze des Staates, wie er sich unter den Richtern und den Königen in Israel und Juda unter dem Eindruck einer humanitären, freiheitlichen, sozialen und in ihrer Milde unerreichten Gesetzgebung bildete. Es habe vollkommene Gleichheit vor dem Gesetze gewaltet, keine feudale Gliederung gegeben; das Vorrecht der Priester im altjüdischen Staate sei ein rein auf den Kultus deschränkies gewesen. Der Gleichberechtigung war auch der Fremdling teilhastig, nur durfte er seinen Götzendienst nicht im Lande treiben. Die Sklaverei habe im Altertum und in der ersten Hälfte des Mittelalters bei allen Nationen geherrscht, die Leibeigenschaft in Deutschland bis zum Anfang des 19. Jahrhunderts, in Rußland noch bis vor 50 Jahren. Vom Judentum ist die Sklaverei grundsätzlich schon vor 5000 Jahren abgeschafft worden; denn wenn sie auch formell fortbestand, war sie durch mildernde Bestimmungen tatsächlich in eine zeitlich begrenzte Mietlingschaft umgewandelt. Aus der Bibel und dem Talmud wies der Vortragende nach, daß im israelitischen Staate auch hierin ein Zustand durchgeführt war, wie er erst Jahrtausende später in anderen Staaten erreicht worden ist. Neben der Freiheit der Persönlichkeit habe aber auch die Freiheit der Rede gewaltet, was heute schwere Strafen nach sich ziehen würde. Auch die Vereinsfreiheit sei vorhanden gewesen, das Wichtigste war aber immer die Aufrechterhaltung des Rechtes, das durch einen streng gesetzlichen, dabei aber milden und barmherzigen Strafkodex geschützt wurde. Dabei bemerkte der Redner: „Ja, sagt man, wie könnt Ihr aber dieses Strafverfahren und Strafgesetz der Israeliten als ein verhältnismäßig vollkommenes und weit vorgeschrittenes darstellend - Beruht es nicht auf einem sehr harten Prinzip? Heißt es nicht da: Bruch um Bruch, Auge um Auge, Zahn um Zahn! Ja, meine Damen und Herren, das war nur ein Prinzip, das aufgestellt wurde, damit das Recht nicht gebeugt werde, damit nicht um Geld oder um Gunst oder um Freundschaft der Verbrecher der gerechten Strafe entzogen werde. Daß das wirklich so war, daß das nicht nur eine spätere wohlwollende Deutung ist, das wird uns im Talmud Baba Kama 83,2 ff bezeugt, und das sagt

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