Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 10 (1904)
- Issue
- Heft 9 (September 1904)
- Article
- [Ohne Titel] / A. L.
- Date
- 1904-09-01
- Page
- 477 (sequence 12)
- Language
- German
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Umschau. 417 auch ihm bei den aufreizendsten Bemerkungen über jüdische Mitbürger mildernde Umstände zuerkannt werden müßten. Die „Dime Freie Presse" äußert sich darüber: „Darf ein Magistratssekretär Ln einem Kulturstaat überhaupt einen Menschen erschlagen und darf er im besonderen einen Juden erschlagen7 Darf er irgend jemandem die Augen ausstechen und darf er einem Juden die Augen ausftechen? Gewiß nicht. Darf er die Meinung aussprechen, daß, wer immer die Juden erschlagen könne und daß ihnen die Augen ausgestochen werden sollen? Auch nicht. Wenn der Magistratssekretär nicht selbst erschlagen und stechen, auch nicht verlangen darf, daß erschlagen und gestochen werde, wer schützt nun einen solchen Mann, von dem ein Zeuge behauptete, daß er gesprochen habe, wie ein Magistratssekretär in der ganzen Welt nicht zu sprechen pflegt, und von dem jedenfalls eines widerspruchslos als Wahrheit behauptet werden kann, daß der Richter ihn verurteilt und auch die Staatsanwaltschaft sich mit ihm befaßt hat? Ja, wer schützt ihn, da die Natur und die Vernunft den Gedanken ausschließen müßten, daß irgend eine Partei bei ihren Beamten, bei Leuten, die von den Steuerträgern bezahlt und erhalten werden, derartige Sitten dulden wolle? Wer ihn schützt, das zeigt derErlaß des Magistratsdirektors Weißkirchner an den Präsidenten des Gremiums der Wiener Kaufmannschaft. Der Magistratsdirektor gibt nämlich den Auftrag, daß ihm sofort der Wortlaut des Gremialbeschlusses vorgelegt werde, in welchem verlangt wird, daß Sekretär Demel abberufen werde. Er fordert den Präsidenten auf, die Fälle bekannt zu geben, in welchen Demel die Objektivität als Beamter verletzt habe. In der Resolution wird auf die Parteileidenschaft hingewiesen, die zu einem gerichtlichen Verfahren und zu einer Bestrafung führte, und der Magistratsdirektor beschuldigt plötzlich das Gremium, es habe den Vorwurf der amtlichen Parteilichkeit erhoben. Durch dieses leere Kunststück soll die Entscheidung vertagt und die unerhörte Politik verhüllt werden, die in Oesterreich gestattet, daß die Kausleute um die Abberufung dieses behördlichen Vertreters erst bitten müffen. Wenn draußen im Deutschen Reiche ein Stöcker zum Bürgermeister gewählt oder zum Magistratsdirektor ernannt würde, könnte er nicht dulden, daß ein Sekretär in einer Weise herumschimpft, die ihn vor die Schranken des Gerichts bringt. Dazu ist der Ordnungstrieb und der traditionelle Geist der deutschen Verwaltung zu stark, um persönliche Ausschreitungen solcher Art zu dulden, mag die Kurbel der Macht in welchen Händen immer ruhen." — Die „Neue Freie Presse" beurteilt die Verhältnisse in Deutschland sehr wohlwollend; jedenfalls ist es erfreulich, daß wir keinen