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Im deutschen Reich · 1904-09-01 · Heft 9 (September 1904) · p. 476

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
10 (1904)
Issue
Heft 9 (September 1904)
Article
[Ohne Titel] / A. L.
Date
1904-09-01
Page
476 (sequence 11)
Language
German
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476 Im deutschen Reich. lung einzuberufen, in der der Rücktritt der Gemeinden, rwaltung gefordert werden sollte. Den Zwecks sich als Wohltäter des Mittelstandes aufzuspielen und die Massen gegen die Behörden und ihre Organe aufzureizen, lasten die Antisemiten nie aus dem Auge, zumal sie sich davon überzeugt hatten, in jedem Falle mit Nachsicht behandelt zu werden. So hatte im Mai d. I. der frühere antisemitische Reichstags-Abgeordnete, Bürgermeister Köhler in Langsfeld, in dem antisemitischen Blättchen „Landpost" in Hungen eine an die hestische Kammer gerichtete Anfrage über das Vorgehen der Staatsbehörden bei der Untersuchung über einen Kindesmord zu Eberstadt in Oberhessen veröffentlicht, wobei die Behauptung ausgestellt wurde, Staatsanwalt Reuß in Gießen habe unter Mitwirkung des Gerichtsarztes Di*. Haberkorn die 25jährige Minna Görlach und die 39 jährige Ehefrau Marie Görlach in Eberstadt unter der Wucht der Beschuldigung des Kindesmordes durch Drohung und Ueberredung zur Duldung einer Leibesuntersuchung veranlaßt. Die Staatsanwaltschaft erhob deshalb gegen Köhler und den Redakteur Fritz Holtzinger Anklage. Abg. Köhler teilte aber der Strafkammer in Gießen mit, daß er sich in dieser Sache für immun halte und freiwillig nicht erscheinen werde. Das Gericht lehnte den Antrag auf vorläufige Verhaftung des renitenten Herrn ab, da ja noch nicht abzusehen sei, wann ein neuer Termin angesetzt werden könne, und es der Staatsanwaltschaft frei stehe, von der Kammer die Genehmigung zur Strafverfolgung einzuholen. In der dann gegen den Redakteur der „Landpost" allein verhandelten Anklage wurde durch Zeugen festgestellt, daß den beiden weiblichen Personen bei der Untersuchung, der sie sich freiwillig unterwarfen, keinerlei Zwang oder Grausamkeit zugefügt wurde, und die „unschuldige Minna" legte das Geständnis ab, daß sie tatsächlich Mutter gewesen sei und ihr Kind getötet habe; auch die sonstigen Angaben Köhlers erwiesen sich als unwahr. Der Angeklagte Holtzinger, der erklärte, daß er das Manuskript von Köhler mit dem Aufträge erhalten habe, cs abzudrucken, wurde zu einer Geldstrafe von500 Mk., event. 3 Monaten Gefängnis verurteilt. Herrn Köhler ist bisher für die aufreizende Beamtenbeleidigung nichts widerfahren. Für die Antisemiten - Wirtschaft in Oesterreich ist es charakteristisch, daß sich in Wien der Magistratssekretär Dr. Demel, der Vertreter der Gewerbebchörde bei dem Gremium der Kaufmannschaft, auf der Spiritus-Ausstellung eine bisher unbestraft gebliebeneAeußerung erlauben durfte, welche zu der Annahme berechtigt, daß dieser Demel sich dem Grafen Pückler für ebenbürtig erachtet und angenommen hat, daß

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