Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 10 (1904)
- Issue
- Heft 9 (September 1904)
- Article
- [Ohne Titel] / A. L.
- Date
- 1904-09-01
- Page
- 475 (sequence 10)
- Language
- German
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Umschau. 475 lichkeit, die jedoch erst nachher beschlossen wurde. Nach fünfzehnstündiger Verhandlung wurde das auf 6 Monate Gefängnis und Dienstentlassung lautende Urteil gefällt. Diese Verirrungen in der Familie des frommen Klein-Tschirner „Bußpredigers" dürften dazu dienen, den Eindruck seiner künftigen Jeremiaden über das „sündige, verjudete Berlin" sehr abzuschwächen. „Daß man nicht alles glauben darf, was in Volksversammlungen erzählt wird", ist eine zeitgemäße Mahnung, die am 7. August in der antisemitischen „Sachsenschau" zu lesen war. Ter Redakteur des genannten Blattes, Faßhäuer, hatte den Klempnermeister Robert Moeck in Stettin verklagt, weil dieser ihm geschrieben hatte, „ein durchgefallener Theologe könne die „Deutsche Hochwacht" nicht kritisieren". In der gerichtlichen Verhandlung in Magdeburg erklärte sich der Anwalt Faßhauers zu einem Vergleiche bereit, wenn Moeck diejenigen nenne, die in Stettin diese Verleumdung verbreitet haben. Faßhauer habe in der Theologie keine Befriedigung gefunden und deshalb einen andern Beruf erwählt. Darin liege durchaus nichts Unehrenhaftes. Moeck erwiderte, er kenne die Urheber der falschen Behauptung nicht; er habe sie in einer Stettiner Volksversammlung gehört. Da Herrn Faßhauer nichts an der Bestrafung eines Gesinnungsgenossen lag, stimmte er dem Vergleiche unter der Bedingung zu, daß Moeck seine Behauptung unter dem Ausdrucke des Bedauerns zurücknähme und sich zur Tragung der Kosten bereit erkläre. Ec berichtet das mit dem Zusatze: „Die Leser der „Sacksenschau" ersehen hieraus wieder, daß man nicht alles glauben darf, was in Volksversammlungen erzählt wrrd. Die Stettiner Gesinnungsgenossen tun aber gut, auch manches andere, was in ihren Versammlungen erzählt ist, darauf noch einmal genau zu prüfen, ob es der Wahrheit entspricht. Ebenso, wie sich diese Erzählung als unwahr herausgestellt hat, kann sich womöglich auch dieses und jenes Gerede als blauer Dunst und Ausgeburt von dichterischen Phantasteen erweisen." — Wenn die Besucher antisemitischer Volksversammlungen erst überall derartige Prüfungen anstellten, dann hätte der ganze Antisemitismus ausgespielt. Die Leichtgläubigkeit des Publikums in solchen Versammlungen ist aber noch immer eine fast unbegrenzte. In München hatten die beiden, städtischen Kollegien eine Eingabe der „christlich-sozialen Vereinigung", in welcher sie ersucht wurden, wegen Maßnahmen zur Beschränkung der weiteren EinwanderungfremderJudenandie Staatsregierung herantreten, ohne jede Behandlung und Begründung abgelehnt. Darauf beschloß die „christlich-soziale Vereinigung" eine große Protestversamm-