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Im deutschen Reich · 1904-09-01 · Heft 9 (September 1904) · p. 470

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
10 (1904)
Issue
Heft 9 (September 1904)
Article
[Ohne Titel] / A. L.
Date
1904-09-01
Page
470 (sequence 5)
Language
German
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470 Im deutschen Reich. daß den jüdischen Soldaten die Unteroffizierslaufbahn gesetzlich nicht verschlossen fei, aber benimmt ihnen die Lust zur Anmeldung, wenn man die von dem Oberstleutnant a. D. von Wartenberg in der „Zukunft", also öffentlich, ausgestellte Behauptung unwidersprochen läßt, schriftliche deutsche Soldaten würden einem jüdischen militärischen Vorgesetzten den Gehorsam versagen oder doch nur widerwillig leisten. Noch ist von preußischen Mannschaften niemals einem jüdischen Reserveoffizier gegenüber eine Insubordination begangen worden; es ist aber auch noch nie ein jüdischer militärischer Vorgesetzter wegen Mißbrauch seiner Autorität oder wegen Soldatenmißhandlung in Untersuchung gezogen worden! Das ungerechtfertigte Mißtrauen, welches Herr Oberstleutnant von Wartenberg öffentlich gegen die militärische Disziplin kundgegeben hat, ist nur durch die pessimistische Stimmung zu erklären, die sich in manchen Schriften pensionierter Offiziere neuerdings auch auf anderen Gebieten in verhängnisvoller Weise äußert; um so mehr verdient es eine Zurückweisung von maßgebender Stelle. Nachdem von dort aus die Verunglimpfungen der jüdischen Soldaten durch einen Liebermann von Sonnenberg im Reichstage nicht zurückgewiesen wurden, ist aber geringe Aussicht dafür vorhanden, daß öffentlich die Wartenbergschen Phantasien über „jüdische Unterosfiziere" widerlegt werden. Mit dem in der „Zukunft" proklamierten Grundsätze „Die Staatsraison steht über der Theorie" kann sich trotzdem keine Heeresleitung abfinden; sie kann nicht in mattherziger Weise künstlich erzeugten politischen Strömungen Rechnung tragen, wenn sie nicht zu spanischen „Pronunciamentos" ermutigen will. Ihr muß der Wallensteinsche Grundsatz gelten: „Das Wort ist frei, die Tat ist stumm, der Gehorsam blind." Und die Rechtspflege? Für sie kann der Grundsatz: „Die Salus publica ist das höchste Gesetz", erst recht nicht im Wartenbergschen Sinne maßgebend fein, denn er widerspricht dem für die Stabilität von Ordnung und Gesetz wichtigeren Satz: ..Justitia ftmdamentum regnorumDie Erfahrung hat stets gelehrt, daß die Salus publica nicht über dem Gesetze stehen kann, weil sie von Wahrung des Rechts und Gesetzes abhängig ist. Rechtsverletzungen sind niemals geeignet, die Volkswohlfahrt zu fördern; diese gedeiht nur dort, wo der Wert der Rechtsgleichheit voll anerkannt wird und man auf veraltete Vorrechte freiwillig verzichtet. Wie weit solchen Anschauungen durch das Justizministerium unter Leitung des vr. Schönstedt Rechnung getragen worden ist, mag unerörtert bleiben. Ein Lobredner des Ministers hat vor Jahresfrist geschrieben: „Bei Beförderungen und Versetzungen der Richter wird mit Recht auch

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