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Im deutschen Reich · 1904-09-01 · Heft 9 (September 1904) · p. 469

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
10 (1904)
Issue
Heft 9 (September 1904)
Article
[Ohne Titel] / A. L.
Date
1904-09-01
Page
469 (sequence 4)
Language
German
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IRI
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Itmfcfiau. 469 Blatt meinte kürzlich treffend, die Versuche der Antisemiten, in möglichst harmlosem Gewände als „Deutsche Reformer", „Deutsch-Soziale" „Deutscher Volksbund", „Deutscher Mittelstandsbund" nichtantisemitische Anhänger aus andern politischen Lagern anzulocken, habe mit „unlauterem Wettbewerb" verzweifelt viel Aehnlichkcit. Man würde aber gewaltig irren, wenn man nur den politisch und agitatorisch organisierten Antisemiten solches Berstcckspiel zutraute; die große konservative Partei, deren Mitglieder mit wenigen Ausnahmen unter dem Banne des religiösen und des Rassenvorurteils stehen, betreiben eifrig den Antisemitismus, den offen zu bekennen sie sich scheuen. Die „Breslauer Morgrnzeitung" beklagt besonders, daß auch in den Kreisen des gebildeten Bürgertums, welche Träger der durch Glaubens- und Gewissensfreiheit gekrönten Kultur sein sollten, viele sich gegen den Rückfall in mittelalterliche Befangenheit, Gefühls- und Sitienrohheit nicht mehr wehren, nicht mehr frei seien von jener Gesinnungsfeigheit, die nun einmal von Antisemitismus nicht mehr zu trennen sei. In der Hauptsache ist es gerade das „bemäntelte" Vorurteil, unter dem die deutschen Juden am schwersten leiden und gegen das sie deshalb sich am kräftigsten wehren muffen. Dazu sind sie nicht nur als Juden, sondern auch als gute deutsche Staatsbürger verpflichtet; denn es stünde traurig um einen Staat, deffcn Grundrechte durch widersinnige Vorurleile auf die Dauer illusorisch genlacht werden könnten. Schlimm genug ist es für einen Staat, wenn in ihm die Mißachtung verfassungsmäßiger Rechte durch Gründe der „Staatsräson" selbst durch Männer entschuldigt wird, die sich dagegen verwahren, Judenhaß zu hegen oder gar Rechtsverletzungen zu billigen. Gesetzlich dürfen doch in Deutschland irgendwelche Unterschiede der Abstammung und der Religion auf die bürgerlichen Rechte keinen Einfluß ausüben; diese Rechtsgleichheit aller deutschen Staatsbürger darf aber nicht nur auf dem Papier stehen! Noch beruft man sich freilich auf „Imponderabilien", die man selbst erzeugt oder mindestens nährt, wenn es sich um staatliche Anstellungen von Juden handelt, statt von maßgebender Stelle öffentlich zu betonen, wie tadellos sich Bekenner des jüdischen Glaubens ^bereits in solchen Stellungen bewährt haben. Noch läßt man es zu, daß die Juden vom dem aktiven Offizierkorps ausgeschlossen bleiben und nur noch in seltenen Fällen zu Reserve-Offizieren gemacht werden, statt von maßgebender Stelle in nicht mißzuverstehen^er Weife zu erklären, daß die Juden Befferes verdienen, weil sie im deutschen Heeresdienste im Ernstfälle sich vorzüglich bewährt haben und voraussichtlich wieder bewähren werden. Man begnügt sich damit zu versichern,

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