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Im deutschen Reich · 1904-09-01 · Heft 9 (September 1904) · p. 456

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
10 (1904)
Issue
Heft 9 (September 1904)
Article
Jüdische Unteroffiziere
Date
1904-09-01
Page
456 (sequence 4)
Language
German
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456 Im deutschen Reich. minister des Königreiches Italien. Daran, daß sich trotzdem im deutschen Heer die Israeliten nicht als Vorgi setzte verwenden lassen, trägt das Widerstreben des christlichen Mannes die Schuld, einem Juden zu gehorchen. So fremd unserem einfachen Mann, wenn er nicht konfessionell oder religiös einseitig beeinflußt wurde, auch jede Gehässigkeit gegen Andersgläubige ist: gegen die Pflicht, jüdischen Vorgesetzten zu gehorchen, lehnt er sich innerlich auf. Ein jüdischer Soldat zeichnete sich im letzten Feldzug so aus, daß er in kürzester Zeit der Liebling aller Offiziere wurde und sie nicht eher ruhten, als bis sie seine Beförderung zum Unteroffizier durchgesetzt hatten. Kaum war er es aber, als die Schwierigkeiten mit den Mannschaften begannen; und so taktvoll sich auch bei jeder Gelegenheit der junge Unteroffizier benahm: sehr bald muhten die Offiziere bereuen, daß sie seine Ernennung vorgeschlagen hatten. Denn sie konnten nicht verkennen, daß unter der Zugehörigkeit des Unteroffiziers zum Judentum die Disziplin der Kompagnie litt. Die Staatsräson steht aber über der Theorie. Verlangt sie. daß Soldaten jüdischen Glaubens nicht in die Charge eines Unteroffiziers verrücken, so muß dieser Forderung unter allen Umständen genügt werden, mag sich das Rechtsgefühl noch so sehr dagegen aufbäumen. Die s&lus publica ist eben das höchste Gesetz. In Frankreich und Italien stellt sie auf konfeffionellem und religiösem Gebiete an die Armee nicht so harte Forderungen wie bei uns; vielleicht, weil Franzosen und Italiener religiös weniger tief empfinden als wir Deutschen. So bedauerlich es ist, unsere jüdischen Mitbürger muffen der Eigenart des christlichen deutschen Soldaten Rechnung tragen und sich damit begnügen, den Rechtsanspruch ihrer Söhne theoretisch zu betonen. Das fordert übrigens auch ihr eigenstes Jntereffe; welche Befriedigung kann diesen Söhnen ein militärisches Amt gewähren, in dem sie stets aus dem Qui vive leben, bei jeder Berührung mit ihren Untergebenen einen Konflikt fürchten müssen? Ich kann deshalb das Verfahren der militärischen Behörde nur billigen, die sich nicht zu entschließen vermag, das Heer und junge jüdische Leute ernsten Unzuträglichkeilen auszusetzen." Es ist wunderbar, daß Herr v. Wartenberg davon keine Ahnung hat, daß es in der preußischen Armee bereits eine ansehnliche

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